Wieso braucht es Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz?
Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde 2003 von der International Labour Organization (ILO) ins Leben gerufen. Der Aktionstag soll in Erinnerung rufen, wie bedeutend Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit für die Wirtschaft - aber vor allem für die Beschäftigten ist. Gerade in einer global vernetzten Welt spielen die Fragen nach einem nachhaltigen Arbeitsschutz, der auch die Lieferketten mit einbezieht, eine wichtige Rolle.
Veränderungen im Arbeitsschutz
Seit Ende des 19. Jahrhunderts spielt die Frage von gesunden Arbeitsbedingungen in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Regeln zur Arbeitszeit, die Vermeidung von Unfällen und die Prävention von berufsbedingten Erkrankungen haben sich seitdem fortentwickelt. Sie mussten dies auch tun, da sich die Arbeitsanforderungen und -tätigkeiten sowie die Gesellschaft verändern. Mit der zunehmenden Technisierung und Digitalisierung, neuen Arbeitsformen im Bereich "New Work" kommen neue Fragestellungen auf Unternehmen, Beschäftigte und den Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu.
Welche grundlegenden Themen und Veränderungen es im Thema "Arbeit und Gesundheit bei der Arbeit" gab zeigt folgende Abbildung:
Quelle: Gabriele Held, RKW Magazin, 2/2021, www.rkw-kompetenzzentrum.de, S. 50f
Dabei genießen die Regelungen nicht immer größte Befürwortung. Regeln werden nicht zu selten für nicht notwendig und als belastend und in der unternehmerischen Freiheit einschränkend erlebt. Aber die Einhaltung der Regelungen zeigt Wirkung. Die Zahl der Arbeitsunfälle - und hier v.a. der tödlichen - sinkt kontinuierlich. Selten hatten die Beschäftigten in Deutschland bessere Arbeitsbedingungen. Aber Verbesserungen gehen natürlich immer, zumal die oben skizzierten Veränderungen neue Fragen aufwerfen, auf die es Antworten zu finden gilt.
Blick auf Deutschland reicht nicht mehr
Aber so gut es mit dem Arbeitsschutz in Deutschland bestellt ist, sind viele Probleme im Rahmen des Globalisierung ins Ausland verlagert worden. Produktionsstätten in Drittstaaten erfüllen meist nicht die Anforderungen, die wir in Deutschland für selbstverständlich halten. Das hat auch die Politik erkannt und im vergangenen Sommer mit dem " Gesetz für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten" – umgangssprachlich "Lieferkettengesetz" – eine höhere Anforderung an Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gestellt. Die wesentlichen Neuerungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, "den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern" (Quelle: BMZ). Dabei geht es um die Verantwortung von Unternehmen für der Menschenrechte – von den Rohstoffen bis zum Endprodukt. Dazu zählen u.a. das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Verstöße gegen die geltenden Arbeitsschutzregeln oder auch die ökologische Gefärdung. Nach dem Gesetz sind
sind Unternehmen dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden." (§3 Abs. 1 LkSG).
Unternehmen haben auch in Corona die Lieferkettenproblematik zu spüren bekommen. Im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens gilt es, den Blick auf gute Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeit im gesamten Wertschöpfungsprozess gleichermaßen zu legen.
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