Für die Studie „Digitaler Unternehmensstart“ hat das RKW Kompetenzzentrum die digitalen Verwaltungsleistungen rund um die Unternehmensgründung von 90 Kommunen, die im Vergleich als digital fortschrittlich zu bezeichnen sind, untersuchen lassen. Die Ergebnisse werden durch Interviews mit sechs Kommunen abgerundet und geben ein umfassendes Gesamtbild über die aktuelle Lage und wichtige Ansatzpunkte. Die 10 wichtigsten Ergebnisse im Schnelldurchlauf:
1. Das Finden der richtigen Verwaltungsleistung lässt sich weiter vereinfachen.
Fachbegriffe und Zuständigkeiten erschweren das Finden der richtigen Webseite. Außerdem bieten viele Kommunen mehrere Unterseiten zu einer Verwaltungsleistung (z.B. unter „Dienstleistungen“ und „Online Services“), die allerdings unterschiedliche Angebote und Informationen beinhalten.
2. Die Gestaltung der Seite zur Verwaltungsleistung birgt leicht zu realisierende Potentiale.
Auf den Seiten zur Verwaltungsleistung sind häufig nur spärliche Informationen zu finden, insbesondere wenn Informationen zu Erlaubnissen gesucht werden. Auch wird die Option zur elektronischen Anmeldung oder Beantragung häufig am Rand versteckt oder nicht empfohlen.
3. Stärkere Verzahnung von Kommunen und Land ist sinnvoll für alle.
Bei der Realisierung des medienbruchfreien digitalen Unternehmensstarts sind die Kommunen auf die Länder angewiesen. Gleichzeitig sind die Kommunen aber an ihrer Autonomie interessiert. Hier bedarf es der Entwicklung gemeinsamer Lösungen.
4. Digitale Interaktion ist wünschenswerte Zukunftsmusik.
Die Möglichkeit, Fragen zu stellen beschleunigt den Gründungsvorgang und mindert die Fehlerquote. Deshalb verwundert es, dass es kaum Angebote zur digitalen Interaktion gibt. Tools wie Chatbots, digitale Assistenten oder Remotesitzungen werden von Gründer*innen vergeblich gesucht. Auch beim Kontakt per Mail wird leider häufig auf konkrete Kontaktpersonen verzichtet.
5. Der Lebenslagenansatz ist deutlich ausbaufähig.
Bei der Unternehmensgründung fallen neben der Gewerbeanmeldung noch eine Vielzahl anderer Verwaltungsleistungen an. Leider finden Gründer*innen aber nur selten Hinweise auf diese. Die Gründung „aus einem Guss“ ist insbesondere bei regulierten Tätigkeiten nicht die Regel, sondern die Ausnahme.
6. Vollzugskritik ist unerlässlich.
Um Einsparpotentiale zu realisieren, ist es unerlässlich, das eigene Verfahren kritisch zu hinterfragen. So könnte Gründer*innen Zeit und Aufwand erspart werden, wenn auf die Vorlage einzelner Nachweise verzichtet wird.
7. Eine Ausdehnung der digitalen Verwaltungsleistungen ist notwendig.
Das Angebot der elektronisch zu übermittelnden Meldungen und Anträge in den Kommunen ist noch sehr ausbaufähig. So sind beispielsweise die Apothekenbetriebserlaubnis (sofern Kommunen für sie zuständig sind), die Bescheinigung des Insolvenzgerichts oder Steuersachen fast ausschließlich analog beantragbar.
8. eID und Bürger*innnenkonto sollten stärker verbreitet werden.
Bei einigen Verfahren kommt der Authentifizierung eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich ist diese mit der eID des neuen Personalausweises gewährleistet, doch wurde diese Möglichkeit nur selten auf den Webseiten der untersuchten Kommunen gefunden.
9. Medienbrüche können durch rechtssichere Alternativen vermieden werden.
Medienbrüche kommen dann zustande, wenn der Antrag nicht elektronisch übermittelbar ist, beglaubigte Unterlagen benötigt werden oder die Bescheinigungen dem Gründer*in nur in Papierform zugesandt werden. Hier gilt es rechtssichere, digitale Alternativen zu etablieren.
10. Schnittstellen zu definieren lohnt sich.
Für die Akzeptanz der Kommunen, elektronische Meldungen und Anträge über ein Landesportal zu bewerben, hängt vor allem auf dem damit verbundenen (Mehr-)aufwand ab. Dieser richtet sich danach, ob die Daten von dem Landesportal direkt in die eigene Fachanwendung fließen können.
Die vollständige Studie finden Sie hier.