Was bedeutet Selbstständigkeit und welche Formen der Gründung gibt es?
Selbstständigkeit: Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit wird auch als Existenzgründung bezeichnet. Unter Selbstständigkeit versteht man eine wirtschaftliche Tätigkeit, die allein auf die Rechnung des Erwerbstätigen, nicht auf die Rechnung eines Arbeitgebers erfolgt. Die Gruppe der Selbstständigen setzt sich sowohl aus Freiberuflern als auch aus Gewerbetreibenden zusammen. Eine weitere Kategorie stellen die Selbstständigen in der Land- und Forstwirtschaft dar.
Ein Freiberuf oder freier Beruf ist eine Tätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt, ein Beruf mit besonderen Fachkenntnissen und Fertigkeiten, ein Dienstleistungsberuf, eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Zu den freien Berufen gehören u.a. Ärzte, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Hebammen, Diplom-Psychologen, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Journalisten, Dolmetscher, Künstler und Schriftsteller.
Gewerbegründung: Jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft und in den Freien Berufen. Ein Gewerbe unterliegt der Gewerbesteuerpflicht.
Einzelunternehmen: Wird ein Gewerbetreibender allein ohne Beteiligung anderer Personen (als Gesellschafter) tätig und gründet er für seine Tätigkeit auch keine Kapitalgesellschaft wie z. B. eine "Ein-Personen-GmbH", so ist er Einzelunternehmer. Ein Einzelunternehmen ist eine Wirtschaftseinheit, die ohne große finanzielle Rücklagen von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber. Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn sich ein Gewerbetreibender oder Freiberufler allein selbstständig macht.
Startup: Startups sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen auf der Suche nach einem skalierbaren Geschäftsmodell. Der Deutsche Startup Monitor verwendet für die Definition von Startups folgende Merkmale: (1) jünger als 10 Jahre, (2) deutliches Mitarbeiterwachstum und/oder deutliches Wachstum anderer zentraler Kennzahlen (z.B. Umsatz, Kunden), (3) hohe Innovationsfähigkeit, was durch die Bedeutung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für das Geschäft vermutet wird. Aufgrund des unscharfen Innovationsbegriffs kann die genaue Zahl der Startup-Gründungen in Deutschland nur annäherungsweise ermittelt werden. Viele Startups gehören der High-Tech-Branche an.
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