Bereits im Mai 2020 haben wir in dem wöchentlich stattfindenden Online-Austausch für Unterstützerinnen und Unterstützer von Gründungsökosystemen über die anstehenden <link gruendung/blog/gruendungswettbewerbe-in-corona-zeiten/>Herausforderungen für Startup-Wettbewerbe</link> gesprochen. Viele Ausrichtende wurden von der Corona-Pandemie kalt erwischt und müssen jetzt für flexible Lösungen bei der Umsetzung ihrer Wettbewerbe sorgen. Auch ist die Gründungs- und Startup-Szene selbst von den Auswirkungen stark betroffen, so dass sich das auch auf die eingereichten Bewerbungen auswirken könnte. Allerdings liegt genau darin auch eine Chance …
Der KfW Award Gründen gibt grünes Licht und geht in die nächste Runde!
Der KfW-Wettbewerb soll als „Mutmacher“ fungieren und die enormen Leistungen junger Unternehmen in der Corona-Krise besonders anerkennen: Was waren die spezifischen Herausforderungen und was haben die Unternehmen unternommen, um die Krise bestmöglich zu meistern? Wer oder was hat ihnen besonders geholfen? Auswirkungen durch Corona auf Umsätze und Unternehmensergebnis werden von der Jury entsprechend berücksichtigt.
Bis zum 21. September 2020 können sich junge Unternehmen sowie Startups aller Branchen ab Gründungsjahr 2015 für den KfW Award Gründen bewerben. Die Teilnahme ist ebenfalls für Gründende möglich, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Ausgewählt werden die Siegerinnen und Sieger von einer Jury, die mit erfahrenen Vertreterinnen und Vertretern aus der KfW Bankengruppe, Politik und Wirtschaft – z. B. Landesförderinstituten und Industrie- und Handelskammern – besetzt ist.
Corona-Krise als Chance
Das Besondere in diesem Jahr: Vor dem Hintergrund der Corona-Krise bewertet die Jury nicht nur Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität, sondern prüft zudem, ob soziale Verantwortung übernommen wird. Auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise fließt in die Bewertung ein. Darüber hinaus ist für die Auszeichnung maßgeblich, wie umweltbewusst die Umsetzung der Idee erfolgt ist und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden oder erhalten werden. Unternehmen aller Branchen können sich bewerben.
Aus jedem Bundesland wird je ein Unternehmen prämiert (Preisgeld: je 1.000 Euro), das ab dem Jahr 2015 gegründet oder im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurde. Sie konkurrieren um den Bundessieg, der mit zusätzlich 9.000 Euro Preisgeld dotiert ist. Zusätzlich hat die Jury die Möglichkeit, einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 EUR zu vergeben.
Wir drücken den Bewerbenden die Daumen! Die Preisträgerinnen und Preisträger werden am 25. November 2020 bekannt gegeben.
Weitere Informationen sowie das Online-Formular für die Bewerbung des KfW Award Gründen 2020 finden interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer hier: www.kfw.de
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