Sie wollen morgens nicht mehr für andere aufstehen, nicht mehr delegiert werden, nicht mehr abhängig sein? Sie wollen sich selbst verwirklichen, für den eigenen Erfolg arbeiten und Ihre privaten Interessen mit Ihrem beruflichen Tun selbstbestimmt in Einklang bringen? Dann entscheiden Sie jetzt – werden Sie Gründer!
Doch welche Gründungsarten passen zu Ihrem Typ und Ihrer Lebenssituation? Durchlaufen Sie den Entscheidungsbaum und finden Sie eine passende Gründungsvariante.
Die Existenzgründung als Chance zur Selbstverwirklichung!
Die Neu- oder auch Existenzgründung bedarf einer guten Vorbereitung. Die Formulierung der Geschäftsidee, die Analyse der Kundengruppe, ein schlüssiger Businessplan und der Aufbau eines Netzwerkes von dem man lernen kann, gehören zu den Grundlagen. Juristen und Steuerberater sowie erfahrene Gründer sollten zu Ihrem Netzwerk gehören. Nicht zu vergessen ist natürlich auch das zentrale Thema des Start- oder Investitionskapitals: Eine Rentabilitätsvorschau bietet sich als nützliches Instrument an und schafft eine Grundlage, um zinsgünstige Gründerdarlehen zu beantragen.
Das „Business Modell Canvas“ ist eine bewährte Methode, um aus einer Geschäftsidee heraus ein vollständiges Geschäftsmodell zu entwickeln. Nutzen Sie auch weitere Unterstützungsangebote. Erfahren Sie mehr zur Geschäftsmodellentwicklung und Umsetzung im Rahmen einer individuellen Gründungsberatung.
Die Teilzeitgründung bietet die Chance, neben Familie, Beruf oder Ausbildung die eigene Geschäftsidee zu verwirklichen. Eine Nebenerwerbsgründung garantiert regelmäßige Einkünfte.
Gründen nach Feierabend, während des Studiums oder neben der Kindererziehung fordert viel Power und Disziplin, bietet aber auch die Gelegenheit, erst einmal „Unternehmerluft“ zu schnuppern. Mit der Gründung in Teilzeit oder im Nebenerwerb lässt sich das wirtschaftliche Risiko verringern und ein langsamer, aber sicherer Einstieg in die Selbstständigkeit erreichen. Auch eine freiberufliche Tätigkeit kann gut in Teilzeit umgesetzt werden.
Aber Achtung: Insbesondere bei der Nebenerwerbsgründung müssen Sie die Regeln für die Sozialversicherungen beachten, da unter bestimmten Voraussetzungen Ihre selbstständige Tätigkeit als hauptberufliche Tätigkeit eingestuft wird.
Nachfolge oder Übernahme: bestehende Unternehmen weiterführen und das Gründerrisiko senken
Eine Nachfolge oder Übernahme kommt häufig bei mittelständischen Unternehmen vor, wenn es beispielsweise altersbedingt Zeit für einen Führungswechsel wird. Nicht immer übernimmt die nächste Generation aus der Familie heraus die Unternehmensführung. Und wenn in solch einer Situation auch kein Mitarbeiter an die neuen Aufgaben herangeführt werden kann, steht oft der Verkauf der Unternehmung an.
Der Vorteil bei der Nachfolge ist, dass mit einem eingespielten Team, einer guten Marktpositionierung und einem festen Kundenstamm die Betriebsabläufe geregelt sind und mit Gewinneinkünften zu rechnen ist. Natürlich muss der Nachfolger Marktkenntnisse und Erfahrungen in der Unternehmensführung mitbringen.
Sie möchten auch gleich eine neue Geschäftsidee umsetzen? Tasten Sie sich mit einem bestehenden Unternehmen behutsam an neue Märkte heran und verwässern Sie nicht die vorhandene Marke!
Mit der Ausgründung können Gründer neue Technologien auf den Markt bringen oder der optimale Dienstleister für das Alt-Unternehmen werden.
Bei der Ausgründung verselbstständigt sich ein Betriebsteil einer Unternehmung, der nicht zum Kerngeschäft zählt. Diesen sogenannten „Spin-off“ findet man häufig in der Forschung und Entwicklung, bei innovativen und zukunftsrelevanten Technologien.
Eine Ausgründung kann aber auch mit einer Serviceleistung erfolgen, beispielsweise im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, EDV oder auch Personalmanagement. Mit dem ehemaligen Mitarbeiter, oder auch der alten Abteilung, hat der Unternehmer einen fachlich kompetenten Partner, der die Abläufe im Unternehmen bereits kennt. Der Gründer hat bei dieser Form der Ausgründung gleich einen Kunden, das Mutterunternehmen. Die exakte Ausgestaltung der Zusammenarbeit sollte natürlich vertraglich festgelegt sein. Als Ausgründer sollten Sie auch nicht versäumen, weitere, neue Kunden zu gewinnen, um die Abhängigkeit vom Altunternehmen langfristig zu lösen.
Wer als Freiberufler den Schritt in die Selbstständigkeit wagen darf, regelt das Finanzamt, denn die Voraussetzungen für einen Freiberufler sind gesetzlich festgeschrieben.
Allgemein gilt, dass Freiberufler wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten ausüben. Die genaue Definition der Freien Berufe ist dem Einkommensteuergesetz zu entnehmen. Ein Steuerberater oder Anwalt hilft dabei, den Status als Freiberufler eindeutig zu klären.
Vorteilhaft ist, dass der Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit ist, da er kein Gewerbe anmelden muss. Er muss keine doppelte Buchführung betreiben, ist kein Zwangsmitglied in einer IHK und kann trotzdem mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Wie alle Gründer, muss sich auch der Freiberufler mit steuerrechtlichen Fragen, der Wahl der Kranken- und Rentenversicherung sowie Haftungsfragen auseinandersetzen. Aber auch das Thema Künstlersozialkasse ist für viele Freiberufler von Belang.
Beim Franchising erwirbt der Gründer die Lizenz eines bestehenden Unternehmenskonzepts und setzt dieses am eigenen Standort um.
Franchise eignet sich für Gründungsinteressierte, die keine innovative Geschäftsidee haben, sich allerdings im Klaren sind, in welcher Branche sie selbstständig tätig werden möchten. Das Gründungsrisiko wird durch die Umsetzung eines erprobten Geschäftskonzeptes reduziert, was als klarer Vorteil gegenüber der Neugründung bewertet werden kann. Beim Franchising übergibt der Franchisegeber ein bestehendes Geschäftskonzept einschließlich der Marke an den Franchisenehmer. Dieser wiederum zahlt eine Lizenz-Gebühr an den Franchisegeber und verpflichtet sich, die Vorgaben zur Unternehmensführung einzuhalten.
Für die Zahlung der Franchise-Lizenz ist Startkapital erforderlich. Jedoch kann die Arbeit mit einem erprobten Geschäftskonzept die Kreditwürdigkeit verbessern und den Zugang zu Gründungskapital erleichtern. Der Franchisegeber unterstützt in der Regel auch bei Fragen zur Standortanalyse, Strategieformulierung, Mitarbeiterführung und Marketing.
Allerdings sind auch bei einem erprobten System die unternehmerischen Fähigkeiten und der zeitliche Arbeitsaufwand, besonders in der Aufbauphase, nicht zu unterschätzen. Als weiterer Nachteil wird häufig die Abhängigkeit vom Franchisegeber genannt. Der eigene, kreative Freiraum und die Mit- und Weitergestaltung des Konzeptes sind häufig eingeschränkt.
Dieser Beitrag ist in gekürzter Form dem RKW Magazin 3/2017 entnommen. Gern können Sie weitere Beiträge per Online-PDF lesen oder gleich eine Printausgabe bestellen: