Seit 1. Januar 2020 wird die deutsche Förderlandschaft um das Instrument der indirekten Förderung in Form der steuerlichen Forschungsförderung ergänzt. Die bewährte indirekte Förderung durch Förderprogramme wie ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, bietet zudem attraktive Möglichkeiten der Projektförderung. Welche Förderung eignet sich für wen und wie gestaltet sich die Beantragung?

Die neue Forschungszulage

Basis der Forschungszulage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG). Dieses schafft die Grundlagen der steuerlichen Forschungsförderung, regelt die Voraussetzungen und das Antragsverfahren. Im Wesentlichen können alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, die Forschungszulage beantragen, unabhängig ihrer Größe, der Gewinnsituation oder der Branche. Mit der Förderung werden die Personalkosten des FuE-Projektes um 25 Prozent erstattet, maximal können pro Wirtschaftsjahr 1 Millionen Euro Förderung erreicht werden.

Forschungszulage beantragen - Zwei Schritte zur steuerlichen Forschungsförderung

Im ersten Schritt benötigen Antragsteller eine Bescheinigung der Innovation. Diese dient dem Nachweis der FuE-Tätigkeit. Der Antrag auf Bescheinigung wird bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)“ gestellt und enthält die technischen Beschreibungen des Projektes. Die Bescheinigung kann sowohl vor, während oder nach dem Projekt beantragt werden. Sie ist Voraussetzung zur Beantragung der eigentlichen Forschungszulage im zweiten Schritt. Diese wird rückwirkend beim Finanzamt beantragt, am Ende des Wirtschaftsjahres. Das Finanzamt legt die Bemessungsgrundlage fest und zahlt die steuerliche Forschungsförderung in Form einer Steuerrückzahlung aus.

ZIM - das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand

ZIM ist das größte Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und fördert technologie- und branchenunabhängig kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Als Basis dient die ZIM Richtlinie, die in diesem Jahr überarbeitet und neu aufgelegt wurde. Grundlage der Förderung sind die Personalkosten des FuE-Projektes. Förderquoten unterscheiden sich je nach Projektform und Unternehmensgröße sowie der regionalen Strukturbewertung des Unternehmens. ZIM Projekte können sowohl in Einzelprojekten, in Kooperationen oder in Netzwerken gefördert werden. Vereinfacht gesprochen werden zwischen 50 und 120 Prozent des Arbeitnehmerbruttos erstattet.

Einen ZIM-Antrag stellen

Ein ZIM Antrag kann jederzeit beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Zuvor kann eine Skizze abgegeben werden, anhand dieser beurteilen die Projektträger, ob das Projekt die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt. Der eigentliche ZIM Antrag umfasst einige Formulare und Anlagen, eine Darstellung des Projektinhaltes sowie eine Auskunft über den Eigenanteil, sprich zur Bonität und zur Finanzierung. Der ZIM Antrag kann so in etwa 100 Seiten umfassen.

Unterschiede zwischen Forschungszulage und ZIM

Es stellt sich die Frage: welche Fördermöglichkeit eignet sich also für welche Unternehmen? Schaut man sich das folgende, vereinfachte Beispiel an, werden die Unterschiede deutlich:

Fall 1: Ein Saarbrücker Unternehmen beschäftigt rund 10 Mitarbeiter und plant ein neues FuE-Projekt. Dafür wird ein externer Dienstleister mit einem Forschungsauftrag beauftragt. Die Personalkosten (Arbeitnehmerbruttogehälter) belaufen sich auf 200.000 Euro. Der Unterauftrag kostet 30.000 Euro.

    

Fall 2: Ein Stuttgarter Unternehmen beschäftigt 1.500 Mitarbeiter und plant ein FuE-Projekt, für das 2 Mio. Euro an Arbeitnehmerbruttogehältern eingeplant werden. Zusätzlich wird ein Dienstleister mit 200.000 Euro beauftragt, die Forschungstätigkeit zu unterstützen.

   

Weitere Unterschiede werden deutlich in der Planung und der Finanzierung des FuE-Projektes. Während die Forschungszulage eine steuerliche Rückzahlung ist, das Projekt also vorfinanziert werden muss, stehen im ZIM die Mittel direkt im Projekt zur Verfügung und können derzeit monatlich abgerufen werden. Das bedeutet aber auch, dass der Projektstart an die Bewilligung gebunden ist, während bei der Forschungszulage unabhängig der Förderung gestartet werden darf.

   

Fazit: Die Forschungszulage ist für größere Unternehmen (ab 500 Mitarbeiter) deutlich attraktiver. KMU sind mit ZIM besser bedient, die Forschungszulage ist aber dennoch auch für sie eine gute Ergänzungsmöglichkeit.

Autor

Dr. Jörg Rupp

Jörg Rupp ist promovierter Ingenieur und Betriebswirt mit über 20 Jahren Erfahrung in Innovation, Technologie und Fördermitteln. Nach einer internationalen Laufbahn in Start-up, Mittelstand und Konzern gründete er 2011 die Firma DORUCON – DR. RUPP CONSULTING GmbH. www.dorucon.de

Disclaimer

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag. Er spiegelt weder die Meinung des RKW Kompetenzzentrums noch des BMWi wieder. 

Bildquellen und Copyright-Hinweise
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