Mit diesem Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Erreichung der ambitionierten Ziele bei der Steigerung der Energieeffizienz unterstützt werden. Denn Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien führen in der Regel zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen und sind meist mit vertretbarem Planungsaufwand zu realisieren. Die Finanzierung der Zuschüsse erfolgt aus den Mitteln des "Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung".
Gefördert werden Investitionen für Ersatz- oder Neubeschaffung in am Markt verfügbare hocheffiziente Querschnittstechnologien. Dies sind Anlagen, Geräte und Systeme, die sektor- und branchenübergreifend eingesetzt werden: Z.B. elektrische Motoren, Pumpen, raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung, Dämmung von Anlagen und Anlageteilen
Gefördert werden auch Maßnahmen zur Minderung des Anfalls von Abwärme sowie zu deren wirtschaftlichen Weiterverwertung.
Die Zuschüsse liegen für KMU bei 30% und für große Unternehmen bei 20% der förderfähigen Kosten. Die Höchstbeträge der Förderung liegen je nach Art des Vorhabens bei max. 30.000 bzw. 150.000 €.
Soweit eine Bewertung des Einsparpotenzials (Energieberatung) durch einen Energieberater erforderlich ist, so wird auch diese mit 60% gefördert.
Auf der Webseite des BAFA sind in einer übersichtlichen Darstellung die Veränderungen gegenüber des Ende 2015 ausgelaufenen Förderprogramms dargestellt. Diese Informationen finden Sie hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html
Neu in die Förderung aufgenommen (Auszug):
- Große Unternehmen über 500 Mitarbeiter
- Neuanschaffungen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung
- Dämmung von industriellen Anlagen und Anlagenteilen
- Förderung der Optimierung von industriellen Pumpensystemen auf max. 150.000 € erhöht.
Förderung weggefallen:
Investitionen in die Erneuerung von Beleuchtungssystemen.
(Ersatzweise kann geprüft werden, ob eine Investition in das Beleuchtungssystem mit einem günstigen KfW-Kredit inkl. Tilgungszuschuss finanziert werden kann. Mehr Informationen finden Sie bei der KfW hier.)
Ausgeschlossen von der Förderung sind u. a. Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Für diese Unternehmen werden Investitionen in Querschnittstechnologien in einem eigenen Förderprogramm gefördert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Beitrag um eine Kurzdarstellung handelt, die nicht alle Aspekte des Förderprogramms aufzeigt. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm, sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Webseite des BAFA: Richtlinie (Rechtsgrundlage), FAQ, Merkblätter und Formulare, Publikationen / Statistiken, Elektronische Antragstellung
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