Um z. B. bei betrieblichen Anlagen das Energieeinsparpotenzial genau ermitteln und durch optimale Maßnahmen (technische, verhaltens- oder betriebsbezogene) erschließen zu können, ist die gerätescharfe Erfassung und Visualisierung des Energieverbrauchs und der Benutzungsstunden eine wesentliche Voraussetzung. Diese Messeinrichtungen sind bei Bestandsanlagen in der Regel nicht vorhanden.
Darüber hinaus sind die Märkte der Geräte, Software und Dienstleistungen nicht im gewünschten Maß entwickelt.
Vor diesem Hintergrund werden mit dem "Pilotprogramm Einsparzähler" Unternehmen und Unternehmenskonsortien gefördert, die bei ihren Endkunden innovative Pilotprojekte zur Einsparung von leitungsgebundenen Energien wie Strom, Gas, Wärme und Kälte erproben und in den Markt einführen wollen.
Das Förderprogramm läuft bis Ende 2018.
Gegenstand der Förderung
"Zur Entwicklung smarter Dienste für Energieeffizienz und Mehrwertdiensten auf Grundlage von smarten Software-/Hardware-Kombinationen und intelligenten Energiezählern werden … Pilotprojekte gefördert, die unter Zuhilfenahme von ESZ (Einsparzählern) und Mehrwertdiensten Energieeinsparungen bei einem oder mehreren privaten, öffentlichen oder gewerblichen Kunden initiieren …."
Quelle: Förderbekanntmachung „Pilotprojekt Einsparzähler“ vom 20. Mai 2016
Projektanträge sind mit einer Fördersumme von 10.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro, zuzüglich einer etwaigen Förderung für die verbesserte Projektvermarktung (Kosten von bis zu 200.000 € zu 80 %) förderfähig.
Förderhöchstgrenzen: Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten; ist der Antragsteller ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) oder ist ein KMU am Konsortium beteiligt, erhöht sich die Förderhöchstgrenze um 10 %.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Beitrag um eine Kurzdarstellung handelt, die nicht alle Aspekte des Förderprogramms aufzeigt. Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm, sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf der Webseite des BAFA:
Merkblatt zur Antragstellung, Technisches Merkblatt, Formulare
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