Wirkungsanalysen Innovationsförderung
Um mehr FuE- und Innovationsaktivitäten in KMU anzuregen, unterstützen Bund, Länder und EU diese durch spezielle Förderprogramme. Das größte mittelstandsorientierte Programm in Deutschland ist dabei das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Mit über 500 Millionen Euro jährlich werden hier seit 2008 mittelständische Unternehmen aller Branchen und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Innovationsvorhaben unterstützt. Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte, Kooperationsprojekte sowie Kooperationsnetzwerke.
Das Ziel des Projektes ist die Analyse der Wirkungen der ZIM-Förderung auf die Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei interessiert nicht nur, ob Projektziele erreicht wurden, sondern auch die Nachhaltigkeit der Projekte: Konnten durch die Entwicklung beispielsweise neue Technologien erschlossen werden? Wurde die Innovationskraft gestärkt? Konnte durch Kooperationen oder Netzwerkmitgliedschaften komplementäres Wissen akquiriert werden, um neue Lösungen am Markt einzuführen?
Die Wirkungen des ZIM werden sowohl quantitativ als auch qualitativ erfasst. Die quantitative Analyse beinhaltet eine Vollerhebung aller geförderten Unternehmen und Forschungseinrichtungen etwa zwei Jahre nach Beendigung ihres ZIM-Projekts. Gefragt wird dabei nach den eingetretenen Effekten der Innovationsförderung. Auch die Kooperationsnetzwerke werden befragt. Hier interessiert insbesondere, was die Netzwerkmitgliedschaft den Partnern gebracht hat und ob die Netzwerke auch nach dem Ende der Förderung weiter bestehen. Auf Grundlage der erhobenen Daten wird schließlich eine Expertise erstellt und veröffentlicht.
Die qualitative Analyse beinhaltet Vor-Ort-Besuche bei ausgewählten Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die ZIM-Projekte beendet haben. Im Rahmen von persönlichen Gesprächen wird dabei eruiert, wie das Projekt umgesetzt wurde und welche Bedeutung es für die Entwicklung der Unternehmen hatte. Die Gesprächsergebnisse werden in vertraulichen Gutachten zusammengefasst und dem BMWK zur Verfügung gestellt.
Laufzeit: 01/21 – 12/23
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