Finanzierung von Investitionen in die barrierefreie Freiraumgestaltung durch öffentliche Fördermittel
Manfred Häpp
Die Finanzierungsmöglichkeiten zur Freiraumgestaltung zeigen ein uneinheitliches Bild und sind aufgrund der föderalen Struktur als komplex einzustufen. Dies liegt zum einen an der Zuständigkeit der verschiedenen Träger, die Finanzierungsmöglichkeiten anbieten, und zum anderen an den Rahmenbedingungen, unter denen Investitionen vorgenommen werden können. Für den potenziellen Investor stehen zeitliche Gesichtspunkte und die Verfahrensfreundlichkeit der Mittelzuwendung als Wettbewerbsgesichtspunkt an, so dass die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln oft mit Vorbehalten in Erwägung gezogen wird. Der nachfolgende Beitrag soll eine Erstorientierung in der Förderlandschaft aufzeigen und kann nur als erste Arbeitshilfe verstanden werden. Schwerpunkte der Darstellungen bilden die Förderhilfen der KfW Finanzgruppe, der Förderbanken in Hessen und Baden-Württemberg sowie ausgewählte Sonderformen von Förderkonzepten. Die vorgestellten Finanzierungshilfen sind nicht abschließend dargestellt und geben den Stand 2010 – 2012 wieder. Auf Fragestellungen des Marktpotenzials wird zum Abschluss eingegangen. Gegenstand des letzten Gesichtspunktes werden das Investitionsverhalten von Kommunen, die Entwicklung der Bevölkerung und der Bautätigkeit sowie eine kurzer Abriss der Bedarfe seitens potenzieller Investoren sein.
Das Phänomen des Alterns kann man sowohl aus einer individuellen als auch aus einer kollektiven Sichtweise betrachten. Das individuelle Altern wird vom Beruf und der privaten Lebensführung sowie von außergewöhnlichen Ereignissen¹ beeinflusst. Das kollektive Altern kann unter Berücksichtigung einer statistischen Prognose aus dem Jahr 2005 derart abgebildet werden, dass zum Referenzjahr 2005 ca. 25 Prozent der Gesamtbevölkerung älter als 60 Jahre alt waren und 2050 der Anteil der über 60jährigen ca. 40 Prozent betragen wird. Der Anteil der Hochbetagten lag 2010 bei ca. 10.000 Personen; 2050 werden es ca. 118.000 Personen sein. Zudem ist der Trend erkennbar, dass immer mehr Menschen selbstbestimmt in ihrem vertrauen Wohnumfeld bis ins hohe Alter leben und versorgt sein wollen. Auch das Sicherheitsgefühl im Wohnumfeld wird an Bedeutung gewinnen und die Qualitätsansprüche an das Quartier werden steigen.
Förderinstrumente des Bundes und der Länder Hessen und Baden-Württemberg
Förderung der KfW-Finanzgruppe - Altersgerecht Umbauen, Programmnummer 159, Stand April 2012 – KfW-Hausprogramm
Ein beabsichtigtes Ziel ist der Barriereabbau im Wohnungsbestand. Als Förderinstrument wird ein zinsgünstiges Darlehen angeboten. Angesprochen sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden. ² Die Interessenten können ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten. Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen, die in sieben Förderbereichen näher beschrieben sind. Es handelt sich um Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 – Wohnungsbestand beschrieben werden.
Mit den Maßnahmen kann der Standard „Altersgerechte Wohnung“ oder „Altersgerechtes Haus“ erreicht werden. Sie müssen vollumfänglich den technischen Mindestanforderungen dieser Förderbestimmung entsprechen und von Fachunternehmen des Bauhandwerks als solche fachlich ausgeführt werden. Erfasst werden die Kosten für Beratungsleistungen zur Barrierereduzierung, die fachgerechte Maßnahmendurchführung, notwendige Vorbereitungsarbeiten, Nacharbeiten und Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Förderbereiche, die nach beiden Standards eine Freiraumgestaltung erfassen, werden nachfolgend beschrieben.
Darstellung der Förderbereiche
Betroffen sind Wege zu Gebäuden sowie Einrichtungen³, die regelmäßig genutzt werden. Zu den Wohnumfeldmaßnahmen gehören Spiel- und Sitzplätze bei Gebäuden ab drei bestehenden Wohneinheiten. Auch die Schaffung von altersgerechten PKW-Stellplätzen oder die Schaffung von überdachten Abstellplätzen für Rollatoren, Kinderwagen oder Rollstühlen können gefördert werden.
Dem zweiten Förderbereich werden der Eingangsbereich und der Wohnungszugang zugeordnet. Erfasst wird der Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich sowie bei Wohnungszugängen. Auch das Schaffen von Bewegungsflächen sowie Wetterschutzmaßnahmen sind berücksichtigungsfähig.
Zum dritten Förderbereich gehören das Überwinden von Niveauunterschieden und die vertikale Erschlie- ßung. Hiervon besonders betroffen ist die barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen. Aber auch Maßnahmen, die Aufzugsanlagen im Außenbereich oder den Einbau von Rampen betreffen, können umgesetzt werden.
Im sechsten Förderbaustein werden die Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Maßnahmen zur Orientierung und Kommunikation erfasst. Von der Maßnahme können die Modernisierung von Elementen und Systemen, einschließlich einer späteren Nachrüstung, Beleuchtung, Briefkastenanlagen, Markierungen, Sicherheits- und Notrufsysteme sowie die Nachrüstung mit automatischen Tür-, Fenster-, oder Torantriebssystemen betroffen sein.
Im siebten Fördermodul wird die Thematik Mehrgenerationenwohnen und Gemeinschaftsräume aufgegriffen. Der Fokus liegt dort auf der Umgestaltung von Bestandsflächen zu Gemeinschaftsräumen.
Die Standards „Altersgerechte Wohnung“ und „Altersgerechtes Haus“ verlangen, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird, der die Maßnahmen empfiehlt und umsetzen kann oder umsetzen lässt. Beim Standard „Altersgerechte Wohnung“ müssen unter Berücksichtigung der Freiraumgestaltung die Kriterien eines altersgerechten Zugangs sowie die Anforderungen an die Bedienelemente erfüllt sein.
Die Antragstellung erfolgt bei der Hausbank. Sie übernimmt die Haftung für die durchgeleiteten Kredite.
Konditionen
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten einschließlich der Planungs- und Beratungsleistungen finanziert werden. Bei der Antragstellung für den Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn. Je Wohneinheit können bis zu 50.000 € beantragt werden. Bemessungsgrundlage ist die Zahl an Wohneinheiten vor Sanierungsbeginn. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden bildet die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen, bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
Bei der Mindestlaufzeit von vier Jahren stehen verschiedene Varianten zur Verfügung: Die Laufzeit kann ab dem vierten Jahr bis zu acht, zehn, zwanzig oder dreißig Jahre betragen. Die Tilgungsfreijahre belaufen sich bei einer zehnjährigen Laufzeit auf ein bis zwei Jahre, bei doppelter Laufzeit auf bis zu drei Jahre Tilgungsfreiheit und bei dreißigjähriger Laufzeit auf eine Tilgungsfreiheit von bis zu fünf Jahren. Bei einer Laufzeit von acht Jahren erfolgt die vollständige Tilgung bis zum Ende der Laufzeit. Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten fünf oder zehn Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Für das achtjährige Darlehen sind die Zinsen fest vereinbart. Es sind bankübliche Sicherheiten einzubringen. Der Kredit wird ohne Abschläge als Komplettoder Teilbetrag ausgezahlt. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Darlehenszusage, die auf bis zu vierundzwanzig Monate verlängert werden kann. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre und bei der endfälligen Darlehensvariante werden nur die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge gezahlt.
KfW-Programm - Sozial Investieren
Es werden Investitionen in die soziale Infrastruktur gefördert. Diese müssen einem gemeinnützigen Zweck dienen. Hierzu gehören beispielhaft geplante Investitionsvorhaben in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen, betreute Wohnkonzepte oder ambulante Pflegeeinrichtungen.⁴ Der Höchstbetrag ist bis auf 25 Millionen € je Vorhaben begrenzt. Es besteht eine zwanzigjährige Zinsbindung und die Kreditlaufzeit beträgt wahlweise zwischen zehn und dreißig Jahre. Solange das Investitionsvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, kann der Kreditbetrag aufgestockt werden.
Förderprogramm „Barrierearme Stadt IKU“, Programmnummer 234
Am 1. September 2012 wird ein neues KfW-Förderprogramm mit der Bezeichnung „IKU Barrierearme Stadt“ angeboten. Betroffen ist die soziale Infrastruktur. Städten und Gemeinden soll die Möglichkeit gegeben werden, auf den demografischen Wandel reagieren zu können. Ziel ist die Barrierereduktion im öffentlichen Raum, kommunalen Verkehrsanlagen und Sportstätten sowie in Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Förderinstrument ist ein zinsvergünstigtes Darlehen. Diese Förderung ergänzt thematisch das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“, welches seit April diesen Jahres für privatrechtlich einzustufende Vermieter abrufbar ist. Auch kommunale Unternehmen der Wohnungswirtschaft und soziale Organisationen können das Programm „Altersgerecht Umbauen“ abrufen.
Das Programm Barrierearme Stadt IKU kann von kommunalen Tochtergesellschaften genutzt und das Programm IKK Barrierearme Stadt, Programmnummer 233, kann direkt von Kommunen abgefragt werden. Förderfähig sind in beiden Fällen Investitionen zur Umsetzung von barrierearmen baulichen Maßnahmen.⁵ Hierunter fallen Wege zu Gebäuden und Gebäudezugängen sowie Stellplätze, die vertikale Gebäudeerschließung einschließlich der Überwindung von Niveauunterschieden, Gestaltung der Raumgeometrie, die Gestaltung von Sportstätten, Verkehrsanlagen und der öffentliche Raum. Die Kreditlaufzeit beträgt zehn oder zwanzig Jahre, die Zinsverbilligung erstreckt sich auf bis zu zehn Jahre.
Bei allen Angaben zur Antragsstellung, zum Verwendungszweck und Nachweis zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind die Vorschriften gem. § 264 Strafgesetzbuch sowie § 2 des Subventionsgesetzes zu beachten. Der programmgemäße Einsatz der Fördermittel wird spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung gegenüber der Hausbank nachgewiesen. Ebenso erfolgt die Bestätigung der Einhaltung von technischen Mindestanforderungen je nach Bauabschnitt bzw. nach Gesamtabschluss des Vorhabens, die zum Programm gehören. Die Bestätigung wird entweder durch einen Sachverständigen bzw. Bauvorlagenberechtigten oder durch einen Vertreter der Baubehörde erteilt.
Der Kredit wird in gleich hohen vierteljährlichen Raten zurückgezahlt. Während der Tilgungsfreijahre werden nur die Zinsen auf den erteilten Kredit gezahlt. Wird eine außerplanmäßige Tilgung beabsichtigt, so ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Der Kredit basiert auf bankübliche Sicherheiten wie Grundschulden, Sicherungsübereignung von Anlagevermögen des Unternehmens oder Bürgschaften.
Gemeinschaftsfinanzierung „Soziale Stadt“
Das Bundesprogramm Soziale Stadt basierte auf Grundlage einer Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative aus dem Jahr 1996 und wurde von der 1998 gewählten Bundesregierung ein Jahr später umgesetzt. Ziel war es, die Lebensbedingungen in den Quartieren und die Lebenschancen der Stadtteilbewohner zu verbessern. Das Wohnumfeld sollte basierend auf den Gedanken einer Kooperation aller betroffenen Akteure in den Kommunen modernisiert und neu gestaltet werden. Bei diesem Konzept ging es um Gebiete / Quartiere mit einem besonderen Entwicklungsbedarf. Städte, Wohnungsbauunternehmen und Bewohner suchten gemeinsam nach Lösungen, um das Entstehen eines Problemquartiers zu vermeiden. Jedes beteiligte Bundesland verfügte über ein eigenes Landesprogramm. Die Mittel aus dem Landesprogramm Soziale Stadt stammen aus der Städtebauförderung des Bundes. So können sich zum Beispiel Wohnungsunternehmen zusammenschließen, um Investitionen in Wohnungen und im Wohnumfeld vorzunehmen. Ein Ziel ist die Vermeidung von Segregation in den Quartieren. Neben den baulichen Veränderungen werden auch Maßnahmen in Erwägung gezogen, die zu einer Stadtteilstabilisierung beitragen und dessen Image aufwerten können. Arbeitsgrundlage kann ein Kooperationsvertrag zwischen Vertretern der Wohnungswirtschaft und dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sein. Dabei werden die Bewohner und Nachbarschaften in die Modernisierungs- und Entwicklungsprozesse einbezogen. Ausgangsbasis bildeten und bilden auch heute noch Projekte.⁶ Die Finanzmittel stammen aus den Budgets der Wohnungswirtschaft und dem jeweiligen Landesprogramm Soziale Stadt. Die Projektideen werden in einem Wettbewerb „Preis Soziale Stadt“ des fortlaufenden Jahres vorgestellt und prämiert. Der Preis Soziale Stadt wird gemeinsam von der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Städtetag, dem GdW Bundesverband Deutsche Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung sowie der Schaderstiftung ausgelobt. Ziel ist es, das Interesse einer breiten Öffentlichkeit für soziale Probleme, vielfältigen Aktivitäten und Problemlösungen in den Quartieren zu wecken.⁷ Der Preis Soziale Stadt ist eng mit dem Förderprogramm Soziale Stadt verknüpft. Zum Wettbewerb können auch Projekte eingereicht werden, die die gleichen Ziele wie das Programm Soziale Stadt verfolgen. Sie müssen aber nicht aus diesem Programm finanziert werden.
Mit Beschluss des amtierenden Bundestages für den Haushaltsplan 2011 wurden die Mittel für Modellvorhaben aus dem Programm Soziale Stadt gestrichen. Mit dem arbeitsmarktpolitischen ESF-Bundesprogramm BIWAQ⁸ wird auf die Förderkulisse des Programms Soziale Stadt Bezug genommen. In der Praxis können aber noch Zuschüsse für lauffähige Landesprogramme gestellt werden. In einigen Bundesländern ist aus diesem Programm keine Förderung mehr möglich.
In Hessen werden noch 39 Stadtteile in 33 Kommunen aus dem Hessischen Landesprogramm Soziale Stadt gefördert. Es handelt sich aber auch hier um ein auslaufendes Programm. Im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums wird die Programmumsetzung vor Ort gesteuert. Die Servicestelle HEGISS (Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt) berät die geförderten Kommunen bei der Programmumsetzung. In der Servicestelle sind die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V., das Institut Wohnen und Umwelt GmbH sowie mehrere hessische Hochschulen als Kooperationspartner eingebunden.
Sonderformen der Finanzierung
Aktion Mensch – Finanzielle Förderungen für Investitionen für Menschen mit Behinderungen
Es gelten die Förderrichtlinien der Aktion Mensch sowie das Merkblatt Investitionen. Gefördert werden können Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Menschen, die sich in besonderen Lebensverhältnissen befinden und besondere soziale Schwierigkeiten haben. Unter Freiraumgestaltungsgesichtspunkten erfasst das Förderspektrum Investitionen für ambulante Dienste und Einrichtungen, Wohneinrichtungen,⁹ zu denen auch Einrichtungen wie Unfallrehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken oder Übergangswohnheime zählen. Diese Einrichtungen dürfen aber keinen dauerhaften Lebensmittelpunkt darstellen. Auch teilstationäre Einrichtungen mit einer festen Platzanzahl können Investitionshilfen beantragen. Hierzu gehören beispielsweise integrative Schulen, Tages- und Förderstätten oder integrative Tageseinrichtungen. Aber auch Kur- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Begegnungsstätten, Ferienheime, Gemeindezentren sind antragsberechtigt. Zu den förderfähigen Kosten zählen der Erwerb von Grundstücken, Gebäuden oder Teile von Gebäuden, Baumaßnahmen, Qualitätsverbesserungen, Konzepte zur Schaffung von Barrierefreiheit¹⁰ sowie dessen besonderen Aufwand zur Umsetzung in Wohneinrichtungen.
Es erfolgt eine anteilige Finanzierung. Die Obergrenze des Zuschusses beträgt 250 000 €. Zusätzlich zu diesem Investitionskostenzuschuss kann ein Zuschuss für ein Kapitalmarktdarlehen gewährt werden. Dieser zweite Zuschuss muss bei der Stiftung Deutsche Behindertenhilfe beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
Die Immobilien müssen auf Mietverhältnissen basieren, die eine mindestens zehnjährige Vertragslaufzeit haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Im Wohnbereich müssen mindestens 24 Plätze vorgehalten werden. Die Höchstplatzanzahl kann aber mit der Platzzahl eines angrenzenden Seniorenwohnheimes angerechnet werden. Bei der Schaffung neuer Wohnimmobilien muss Barrierefreiheit umgesetzt werden. Bei Mietobjekten kann auf eine dingliche Absicherung verzichtet werden.
Finanzierung durch Immobilienleasing
Neben den vorgenannten Finanzierungshilfen gibt es auch die Möglichkeit, das Konzept des Immobilienleasings zu nutzen. Die grundlegenden Voraussetzungen werden in der nachstehenden Abbildung verkürzt wiedergegeben. Weitere Informationen sind beim Bundesverband Deutsche Leasingunternehmen erhältlich.
Beispielhaft kann auch ein Pflege- und Wohnheim für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung mittels Immobilienleasing finanziert werden. Die bestehenden Kreditlinien bleiben unbelastet. Über einen vorab vereinbarten Ankaufspreis geht die Immobilie später in das Firmeneigentum über. Dies schließt die zielgruppenspezifische Freiraumgestaltung mit ein.

Der Träger bleibt Bauherr und die Fachbank übernimmt die Projektsteuerung. Der Vorteil für den Investor liegt in der Einhaltung der geplanten Kosten, der Zeitfenster und Qualitätsstandards. Dies gilt für Neu- und Umbauten, Revitalisierungen und Erweiterungen. Bei schlüsselfertigem Bauen tritt der Leasinggeber als Generalunternehmer und Bauherr auf. Grundlage ist ein abgeschlossener Leasingvertrag. Es werden ein Festpreis und die Finanzierung garantiert. Die Dienstleistung enthält Aufbau und Standortsicherung, Liquiditätssicherung und den Unternehmensverkauf. Der Investor hat nun die Möglichkeit, auch neue technologische Standards nutzen zu können.
Bei Neubau, Erweiterungen, Umbau mit Umnutzung oder Gebäudekauf kann man Immobilienleasing und/ oder Baumanagement einsetzen. Bis auf den Neubau wird das Sale-and-Lease-back-Verfahren umgesetzt oder alternativ ein Baumanagementvertrag abgeschlossen. Beim Neubau der Betriebsimmobilie kauft die Leasingbank das Grundstück und bebaut es nach Vorgaben des Kunden. Alternativ kann sie die bestehende Immobilie übernehmen und der Leasinggeber finanziert die Erweiterung. Bei Neubauten oder Gebäudekauf wird ein Vertrag in Form von Neubauleasing oder ein Buy-and-Lease-Vertrag genutzt.
Landesförderung Hessen
Anlaufstelle für die Beantragung von Fördermitteln ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale.
Zur Deckung eines verbleibenden Finanzierungsbedarfs der im Rahmen der Förderprogramme finanzierten Bau- und Modernisierungsvorhaben von Mietwohnungen können als ergänzende Fördermaßnahme zu jeweils aktuellen Marktkonditionen zinsgünstige Kapitalmarktmittel bereitgestellt werden. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der in vermietete Wohnimmobilien zu investieren beabsichtigt.
Zur Zielgruppe zählen
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- private Vermieter
Für die Vermieter ist bei der Fördermittelbeantragung der Bereich des Zugangs zur Mietwohneinheit maßgeblich.
Die Freiraumgestaltung in Hessen kann für gewerblich tätige Unternehmen über die Kommunen beantragt werden und die Fördermittel nach der Zusage seitens der Kommune an Dritte weitergegeben werden.
Die betreffende Kommune muss sich im Gebiet des Städtebauförderprogramms befinden. Stehen Investitionen zur Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum am Gebäude an und sollen auch barrierefreie Aspekte des Wohnumfeldes mit berücksichtigt werden, so ist eine Kombination der wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen Förderprogramme möglich.
Gefördert wird die Stadterneuerung in städtisch strukturierten Orten und ihren jeweiligen Ortsteilen. Es werden Wohngebiete in Groß- und Mittelstädten und Gebiete in Stadtkernen von Mittel- und Kleinstädten bevorzugt. Die Förderung begrenzt sich auf Gebiete, die städtebauliche Mängel oder einzelne städtebauliche Missstände aufweisen. Zur Verbesserung des Gebiets müssen hinsichtlich der Durchführung und des finanziellen Aufwandes die städtebaulichen Maßnahmen ausreichen. Für geplante Maßnahmen werden Zuschüsse als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Position im Finanz- und Lastenausgleich. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
Das Hessische Städtebauförderprogramm befindet sich in der Abwicklung, d.h. die noch bewilligten Zuschüsse werden ausgezahlt, erneute Antragsstellungen sind jedoch nicht mehr möglich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Antragsteller aus dem Programm Soziale Stadt noch Bestandsschutz genießen, es aber keine weitere finanzielle Fortführung des Bundes mehr an die Länder aus dem Programm gibt.
Landesförderung Baden-Württemberg
Für die Freiraumgestaltung in Baden-Württemberg greift das Infrastrukturprogramm Baden-Württemberg. Förderinstrument ist der Investitionskredit Kommune direkt. Es handelt sich um ein Darlehen, dass die Kommunen als Investitionszuschuss an gemeinnützige Organisationen weitergeben können. Der Kredit wird durch die Landesförderbank L-Bank direkt vergeben. Auch hier gestaltet sich die Laufzeit in gestaffelten Zehnjahresschritten bis dreißig Jahre und der Sollzinssatz ist für jeweils zehn Jahre festgeschrieben. Der Darlehensbetrag kann bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten betragen, darf aber dann den Betrag von zwei Millionen Euro nicht überschreiten. Übersteigt der Betrag diese Grenze, reduziert sich der Darlehensbetrag auf bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Der Sollzinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird am Tag der Darlehenszusage festgesetzt. Er liegt unter dem Sollzinssatz des KfW-Investitionskredits Kommunen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Ausgeschlossen ist dagegen die Kombination mit dem KfW Investitionskredit Kommunen – flexibel. Die Anträge werden direkt bei der L-Bank gestellt.
Entwicklungsprogramm „Ländlicher Raum Baden-Württemberg“
Die Federführung für die Mittelbewirtschaftung liegt beim Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Zum Förderkreis gehören Kommunen, private Hausbesitzer und Unternehmen. Es geht um strukturverbessernde Projekte in ländlich geprägten Gemeindeorten. Die Gemeinde stellt ein Gesamtkonzept auf, welches verschiedene Einzelmaßnahmen beinhalten kann. Es werden vier Förderschwerpunkte des Programms abgedeckt. Hierzu gehören die Schwerpunkte Wohnen, Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
In Anlehnung an die jeweilige Programmlinie können zusätzliche EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE beantragt werden. Das Fachministerium entscheidet, welche Gemeinden in das Programm aufgenommen werden können und wie hoch der Förderanteil für das Vorhaben ist. Das Regierungspräsidium bewilligt die Mittel für die Kommunen. Von den zuwendungsfähigen Ausgaben werden für die Kommunen bis zu 40 Prozent und bei einer Aufstockung mit EU-Fördermitteln bis zu 50 Prozent gefördert. Die L-Bank zahlt die Mittel als Zuschuss aus und überprüft die Zweckbestimmung.
Förderfähig sind langfristige Investitionen in die kommunale Infrastruktur aus den themenbezogenen Maßnahmenschwerpunkten Kindergärten, Schulen, Sporteinrichtungen, Altenpflegeund Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser und der Tourismus. Antragsberechtigt sind alle kommunalen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe. Auch kommunale Zweckverbände sind förderfähig.
Marktpotenziale privater und öffentlicher Investoren
Die Umsätze der freien Wohlfahrtsverbände mit mehr als 100.000 Einrichtungen betragen geschätzt jährlich 40 Mrd. €. Zum Investitionspotenzial gehören Behindertenwerkstätten, Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Kindergärten und Schulen. 2011 vergab die KfW Kredite in Höhe von mehr als 700 Mio. € mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1,5 Mrd. €.
Durch die kommunale Verschuldung werden viele Kommunen ihren Gemeinwohlauftrag nur unter erschwerten Bedingungen erfüllen können. Durch die Einführung der Schuldenbremse, das Auslaufen von Mitteln des Solidarpakts II, sich reduzierenden EU-Fördermittel und Kosten des demografischen Wandels werden die Kommunen vor neue Herausforderungen gestellt. Im KfW Kommunalpanel 2011 werden Investitionsbedarf, Investitionstätigkeit sowie Finanzierungsmöglichkeiten der Kommunen dargestellt. Mit dem jährlich erscheinenden Panel werden auch die KfW-Förderprogramme weiterentwickelt. Das Panel erscheint im dritten Jahr und die Befragungen werden durch das Deutsche Institut für Urbanistik durchgeführt.
Die kommunalen Finanzen und Investitionen sind in den letzten drei Jahren weitestgehend unverändert geblieben. Die finanzielle Lage der Kommunen gibt ein sehr unterschiedliches Bild wieder. Die Kommunen schätzen ihre aktuelle und zukünftige Gesamtfinanzierungssituation sehr unterschiedlich ein und weiten ihre Kassenkreditbestände zunehmend aus. Kassenkredite¹¹ werden von den größeren Städten und den westlichen Kommunen stärker genutzt. Zudem haben finanzschwache Kommunen das Problem, ihre Eigenanteile für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aufzubringen.
Der Städteund Gemeindebund NRW ging in einer Fachausschussstellungnahme im NRW-Landtag beispielsweise davon aus, dass nur 10 Prozent der Kommunen in NRW ihren Haushalt ausgleichen können. Die meisten Kommunen rechnen mit einer drohenden oder einer chronischen Unterversorgung, was zur Folge hat, dass die Kommunen dann ihre Pflichtaufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur bleiben dann aus.
Mittelfristig ist nach dem KfW-Panel 2011 auch nicht mit einem Abbau des Investitionsstaus zu rechnen. Die Finanzlage der Kommunen entspannt sich durch die augenblicklich gute konjunkturelle Lage nur langsam; die Strukturprobleme bleiben ungelöst. Die kommunalen Einnahmen sind im Vergleich zu 2009 wieder gestiegen. Gleiches gilt auch für die Haushaltsausgaben. 66 Prozent der größeren Städte schaffen laut vorliegendem Panel den Haushaltsausgleich nicht. Nur 2/3 der Kommunen konnten für 2010 und 2011 ihre Haushalte ausgleichen. Der kommunale Investitionsstau wird sich mittelfristig nicht abbauen.
Zu den wichtigsten Investitionsschwerpunkten der Kommunen gehören der Mitteleinsatz in Schulen, Kindergärten, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, so dass die Ausgaben circa 40 Prozent der Gesamtinvestitionen ausmachen. Da die Konjunkturpakete I und II ausgelaufen sind, sind die Investitionen in den vorgenannten Bereichen gegenüber 2010 leicht rückläufig. In den vier Bereichen ergibt sich ein Investitionsstau bei den Städten und Gemeinden von 87,4 Mrd. Euro und bei den Landkreisen von 12,5 Mrd. Euro. Dieser Zustand bleibt dem KfW-Panel 2011 zur Folge in den nächsten fünf Jahren unverändert. Die Kommunen planen umfangreiche Investitionen im Rahmen der Energiewende. Für das Haushaltsjahr 2012 erwarten die Kommunen eine Ausweitung der Kommunalkredite. Hierdurch sollen fehlende Fördermittel und Zuweisungen ausgeglichen werden. 3 - 4 Prozent der laufenden Einnahmen halten die Kommunen für Investitionen zur Verfügung. Ein Drittel der Mittelund Großstädte kann nicht für geplante Infrastrukturmaßnahmen auf Fördermittel zurückgreifen, da sie nur unzureichende Eigenmittel einsetzen können.
2011 betrug der Anteil der Landkreise an den kommunalen Investitionen weniger als 20 Prozent. Sie sind jedoch bedeutende Aufgabenträger bei den Schulen, Krankenhäusern oder dem straßengebundenen ÖPNV. Der Investitionsrückstand ist bei den Landkreisen geringer, da sie sich über Gebühren und Beiträge refinanzieren können. 42 Prozent der befragten Landkreise halten es für möglich, ihren Investitionsstau in den nächsten fünf Jahren abbauen zu können.
Als Fazit hinsichtlich kommunaler Investitionen lässt sich festhalten, dass aufgrund der stetig angespannten Finanzsituation der Kommunen und Mittelkürzungen im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes kein Investitionsanstieg in die öffentliche Infrastruktur zu erwarten ist. Gleichwohl bleibt der Investitionsbedarf aufgrund des demografischen Wandels bestehen.
So stellt eine Befragung von empirica/LBS Research aus 2009 fest, dass Menschen, die älter als 50 Jahre sind, aufgrund gestiegener Mieten in den Ballungszentren bereit sind, in die Vororte der Großstädte oder zumindest in kleinere Städte oder ins Dorf zu ziehen, sofern dort die soziale und räumliche Infrastruktur dies zulassen.¹²

Auch in den Metropolen wird bis 2020 die Anzahl der Privathaushalte ansteigen¹³. Die alternde und schrumpfende Bevölkerung sowie veränderte Lebensstile und Wertvorstellungen werden die Stadtentwicklung beeinflussen. Es werden neue Formen städtischen Lebens entstehen. So werden Wohnungen mehr von Einoder Zweipersonenhaushalten mit unterschiedlichen Laufzeiten gemietet werden. Freiflächen in den Stadtteilen oder in der Innenstadt werden anders genutzt werden. ¹⁴ Das städtische Erscheinungsbild wird sich teilweise dynamisch, teilweise schleichend verändern. Erwähnt sei hier auch das Problem der Gentrifikation¹⁵, welches insbesondere in den Großstädten wie Hamburg oder Berlin auftritt. Ungebrochen aktuell ist auch der Bedarf an innerstädtischen barrierearmen Wohnungsumbauten einschließlich anstehender Wohnumfeldmaßnahmen. Die Städte befinden sich auch in einem globalen Wettbewerb, so dass die Kommunalvertreter gezwungen sind, die urbanen Lebensräume noch attraktiver für wissensintensive Unternehmen und hochqualifizierte Arbeitskräfte zu gestalten. Dies zeigt umso mehr, dass es keine Alternative für investive Maßnahmen in die städtische Infrastruktur gibt.
- Beispiel: Ein Schlaganfall aufgrund hoher beruflicher Belastung wie bei Rettungshelfern oder durch einen Autounfall mit einer anschließenden erheblichen körperlichen Beeinträchtigung, die eine dauerhafte Rollstuhlverwendung zur Folge hat.
- Die weitere Zielgruppe der Wohnungseigentümer bleibt im Beitrag unberücksichtigt. Der Vermieter darf den Wohnraum nicht selbst nutzen.
- PKW Stellplätze, Entsorgungseinrichtungen, Spielplätze oder Garagen
- Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern auf den Fachbeitrag ausgerichtet.
- 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 50 Millionen Euro je bauliches Vorhaben.
- So konnten Eltern und Kinder an der Spielplatzplanung beteiligt werden, Planung von Pflanzaktionen mit Bewohnern oder Bewohnerbefragungen zum Thema Wohnen durchgeführt oder seitens der Bewohner Arbeitsstunden eingebracht werden.
- 178 Projekte wurden für den Preis 2010 eingereicht. Es wurden zehn Preise und elf Anerkennungen verliehen. In der Bremer Großwohnsiedlung Neue Vahr erfolgten ein Umbau und eine räumliche Zusammenfassung von Altgebäuden zu neuen Gebäuden mit gewonnenen neuen Freiflächen. Hierauf entstand auch ein Spielplatz der Generationen.
- www.biwaq.de
- Wohnheime, Außenwohngruppen oder ambulant betreute Wohnkonzepte
- Hiervon sind auch der Zugang sowie optische und akustische Anlagen betroffen.
- Kassenkredit kann man auch als Liquiditätskredit bezeichnen. Der Begriff stammt aus dem Kommunalrecht und bezeichnet die Kreditaufnahme im kommunalen Verwaltungshaushalt oder von kommunalen Eigenoder Regiebetrieben bzw. Körperschaften oder Anstalten des Öffentlichen Rechts wie Sparkassen oder kommunale Zweckverbände.
- Vgl. Abb.3, die eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes und der LBSResearch aus dem Jahr 2009 wiedergibt.
- Man denke an Public Viewing im Rahmen von Großveranstaltungen oder Flächennutzung vor Mehrgenerationenhäusern.
- Gemeint sind damit Umschichtungsprozesse, die im Gefolge des Stadtumbaus, aber auch neuer gesellschaftlicher Trends die Stadtbevölkerung von Grund auf verändern. Dabei kann es zur „Verdrängung“ von Teilen der eingesessenen Bevölkerung kommen.
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