Was macht ein Gebäudeenergieberater?
Was macht ein Gebäudeenergieberater?
Erstellung von Energieausweisen (Energiepass) für Wohngebäude
Der Energieausweis (Energiepass) ist seit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 verpflichtend eingeführt. Seit 2014 muss ein Energieausweis bei jeder Neuvermietung und beim Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes vom Eigentümer vorgelegt werden. Ein Energieausweis ersetzt jedoch keine Energieberatung. Energieausweise können nach verschiedenen Methoden ausgestellt werden. Verbrauchsorientierte Energieausweise können auch durch das Ausfüllen von Internetformularen durch den Gebäudeeigentümer preisgünstig selbst erstellt werden. Ihre Aussagekraft ist jedoch gering. Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises erfordert im Allgemeinen eine Begehung vor Ort und wird oft durch qualifizierte Modernisierungsempfehlungen ergänzt.
Erstellung von Energiegutachten – Energieberatung für Wohngebäude
Die Energiegutachten stellen den energetischen Ist-Zustand der Gebäude dar und beinhalten verschiedene Varianten für Energie-Einsparmaßnahmen mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Der Einsatz von alternativen Energien wird dabei im starken Maße berücksichtigt. Die Gutachten werden üblicherweise nach der Richtlinie zur Energiesparberatung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) - Vor-Ort-Beratung ausgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird diese Energieberatung vom Bund bezuschusst. Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist üblicherweise ein Bestandteil der/des Energieberatung/Energiegutachtens.
Fördermittelberatung zu Neubau und Gebäudesanierung
Bund und Länder stellen erhebliche Summen an Fördermitteln zur energetischen Gebäudesanierung bereit. Auch bei Neubauten wird die Überschreitung der gesetzlichen Anforderungen für Energieeffizienz staatlich gefördert. Eine Fördermittelberatung mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann sich der Energieberatung nahtlos anschließen, ebenso die notwendige Antragstellung für Förderungsprogramme der KfW-Bankengruppe. Auch bei Neubauten muss der hohe energetische Gebäudestandard nach Abschluss des Bauprojektes von einem für die KfW-Förderung zugelassenen Energieberater bestätigt werden.
Baubegleitung
Wenn der Bauherr es wünscht, begleitet und überwacht der Energieberater den Bau oder die energetische Sanierung. Das garantiert die Qualität in der Ausführung der im Energiegutachten vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Baubegleitung kann ebenfalls durch Fördermittel finanziell unterstützt werden.
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