Batteriegesetz (BattG)
Batteriegesetz (BattG)
Das BattG gilt für alle Arten von Batterien, das heißt auch fürsolche, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Nur einige in § 1 [2] BattG explizit genannte Produkte sind hiervon ausgenommen.
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