Die Produktverantwortung
Die Produktverantwortung
Auswirkungen auf die Hersteller von Produkten entstehendarüber hinaus durch die sogenannte Produktverantwortung.Denn wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, trägt diese (§ 23 KrWG). Sie wird insbesondere von der EU als Instrument der Integrated Product Policy (IPP)gefördert und ist in Deutschland vor allem in den §§ 23 bis 27des KrWG verankert. Produktverantwortung ist nicht mit Produkthaftung gleichzusetzen. Unter Produkthaftung verstehtman die Haftung eines Herstellers für Schäden an einer Sacheoder am Leib und Leben einer Person, die aus einem Fehlerseines Produktes resultieren. Demgegenüber bezieht sich dieProduktverantwortung in erster Linie auf die Umweltfolgen eines Produktes, insbesondere auch in der Nachnutzungsphase.
Erzeugnisse sind laut § 23 [1] KrWG möglichst so zu gestalten,dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehenvon Abfällen vermindert wird und sichergestellt ist, dass dienach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden. Die Bundesregierunglegt durch Rechtsverordnungen fest, wer für welche Erzeugnisse und in welcher Art und Weise die Produktverantwortungwahrzunehmen hat (§ 23 [4] KrWG). Dies beinhaltet zum Beispiel Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungs- und Rücknahmeverpflichtungen. Bisher sind konkrete Anforderungenim Rahmen der Verpackungsverordnung (VerpackV), demElektro- und Elektronikgesetz (ElektroG), dem Batteriegesetz(BattG), der Altfahrzeugverordnung (AlfahrzeugV) oder derAltölverordnung (AltölV) erarbeitet worden.
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