Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher
Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher
Die Regelungen für Verkaufsverpackungen für private Endverbraucher sind deutlich umfassender. Hersteller und Vertreiber, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallende Verkaufsverpackungen erstmals in den Verkehr bringen, müssen sich für deren Rücknahme und Verwertung an mindestens einem der derzeit neun anerkannten Rücknahmesysteme beteiligen. Gelangt nur ein Teil der Waren und damit ihrer Verpackungen zu privaten Endverbrauchern, so muss der Erstinverkehrbringer sich nur mit diesem Anteil am dualen System beteiligen.
Die entstehenden Kosten richten sich nach Menge und Art der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Diese können zurückverlangt werden, wenn der Verantwortliche die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung selbst übernimmt. Wer sogenannte Serviceverpackungen mit Waren befüllt und sie in Verkehr bringt (beispielsweise Bäcker oder Metzger), kann die Pflicht zur Beteiligung am Dualen System an den Hersteller oder Vorvertreiber der Verpackungen übertragen. Fallen Verpackungen bei vergleichbaren Stellen an, besteht zudem die Alternative, gemeldete branchenbezogene Erfassungsstrukturen zu nutzen. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Mehrwegverpackungen, Einwegverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, sowie Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. Besondere Regelungen und Verpflichtungen für diese sind in §§ 8 und 9 (VerpackV) festgelegt.
Wer darüber hinaus die Verpackungsmenge von entweder mehr als
- 80 Tonnen Glas oder
- 50 Tonnen Papier, Pappe sowie Karton oder
- 30 Tonnen Aluminium, Kunststoffe, Weißblech sowie Verbundstoffe
pro Jahr überschreitet, muss zudem bis zum 1. Mai eine sogenannte Vollständigkeitserklärung in elektronischer Form bei der zuständigen IHK abgeben. In dieser ist für das vorangegangene Kalenderjahr zu erklären , welche Menge an Verpackungen in Verkehr gebracht und über welche Rücknahmesysteme zurückgeführt wurden. Die Verpflichtung gilt nur für Verpackungen für private Endverbraucher.
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