Verpackung, die nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen
Verpackung, die nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen
Letztvertreiber von Waren sind grundsätzlich dazu verpflichtet, deren Verpackungen unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Dies ist zum Beispiel durch Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens oder durch Rücknahme oder Branchensysteme selbstständig zu organisieren. Davon abweichende Regelungen über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung können die Beteiligten allerdings individuell vereinbaren.
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