Welche Produkte sind davon betroffen?
Welche Produkte sind davon betroffen?
Wie die Gesetzestitel andeuten, sind mit der Novellierung neben energiebetriebenen nunmehr auch Produkte betroffen, die zwar selbst keine Energie nutzen, aber dennoch deren Verbrauch beeinflussen. Beispiele hierfür sind etwa Dämm- und Isoliermaterialien, Duschköpfe oder Wasserhähne.
Die Ökodesign-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie. Als solche enthält sie selbst keine konkreten Produktanforderungen. Erst mit dem Inkrafttreten der sogenannten Durchführungsmaßnahmen (Verordnungen) werden diese nach und nach für einzelne Produktgruppen festgeschrieben. Für folgende Produkte bestehen sie bereits (Stand vom 23.01.2013):
Für eine große Anzahl weiterer Produktgruppen laufen derzeit noch Verfahren zur Verabschiedung einer Durchführungsmaßnahme.
Im Arbeitsprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 werden zudem folgende Produktgruppen ins Auge gefasst:
Die Anforderungen werden nach dem Inkrafttreten einer Verordnung oft stufenweise eingeführt. Aktuelle Informationenüber den Stand der Verfahren und den Zeitplan der Einführung erhalten Sie auf den Webseiten der Bundesanstalt fürMaterialforschung und -prüfung (BAM) oder des Umweltbundesamtes (UBA).
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