Rahmenregelungen und Rahmenbedingungen gestalten

Mobile Arbeit sollte im Unternehmen schriftlich geregelt, und die Abläufe sollten dokumentiert sein. Es ist also auch für Betriebe ohne Betriebsrat sinnvoll, bei mobiler Arbeit auf die Schriftform zurückzugreifen. Dafür sind Rahmenbedingungen zu formulieren und verbindliche Absprachen zu treffen, die Klarheit und Verlässlichkeit herstellen. Dabei geht es nicht allein um das reibungsarme Funktionieren der mobilen Arbeit. Für das Betriebsklima und die Zusammenarbeit ist auch das Signal an die Beschäftigten wichtig, dass Geschäftsleitung und Führungskräfte gemeinsam hinter der mobilen Arbeit stehen und sie fördern.

Folgende technische, organisatorische und rechtliche Kernpunkte sollten in einer Vereinbarung festgeschrieben werden:

  • Die betrieblichen Informationsund Kommunikationstechnologien müssen es den Beschäftigten ermöglichen, für dienstliche und betriebliche Belange zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten zu arbeiten.
  • Die Beschäftigtengruppen festlegen, die Angebote erhalten, mobil zu arbeiten. Prinzipiell sollte mobile Arbeit allen Mitarbeitenden offenstehen, wenn Arbeitsanforderungen und Bedingungen dies zulassen (insbesondere Arbeiten mit Daten und Dokumenten, verwaltende Tätigkeiten). Auch arbeitsorganisatorische Wechselwirkungen mit anderen Abteilungen sind dabei zu beachten. Es kann überdies Datenschutzgründe geben, die Arbeiten in Präsenz erforderlich machen. Eine Entscheidungsgrundlage hierfür bieten die Ergebnisse aus den Potenzialanalysen mobiler Arbeit (siehe dazu den Leitfaden „Rechtliche und technische Voraussetzungen für erfolgreiche mobile Arbeit“).
  • Regelungen zum Umfang von mobiler Arbeit und von Präsenz: An wie vielen Tagen in der Woche und wie lange darf mobil gearbeitet werden? Zum Beispiel maximal 2 bis 3 Tage in der Woche, Tage und Anlässe für Anwesenheitspflicht etwa bei Teambesprechungen festlegen.
  • Zu beachten sind die Belange von Teilzeitbeschäftigten. Auf welche Weise können diese Beschäftigtengruppen von mobiler Arbeit profitieren? Welche Regelungen sind angemessen?
  • Betriebliche Belange haben Vorrang. Bei betrieblichen Erfordernissen sollte Präsenz für die Mitarbeitenden sichergestellt und verbindlich gemacht werden. Dies hat über sachliche Erfordernisse hinaus auch eine Symbolfunktion. Der Betrieb kommt als konkreter sozialer Ort zur Geltung.
  • Freiwilligkeit: Bei der Regelung mobiler Arbeit ist Freiwilligkeit für die Beschäftigten ein wichtiges Prinzip; Homeoffice und mobile Arbeit können nicht einseitig vom Arbeitgebenden verordnet werden.
  • Beidseitige Widerrufmöglichkeit: Mögliche Regelung, dass es Beschäftigten und den Arbeitgebenden freisteht, die individuelle Vereinbarung zum mobilen Arbeiten zu widerrufen oder im gegenseitigen Einverständnis zu ändern.

Tipp: Eine Präambel als Leitbild für mobile Arbeit formulieren

Bei der Ausarbeitung von Regelungen entwickeln sich Leitideen und Zielvorstellungen für mobile Arbeit. Diese Grundgedanken der Vereinbarungen können in einer Präambel niedergeschrieben werden. Viele Betriebe bringen dort zum Beispiel zum Ausdruck, dass sie mobile Arbeit fördern, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Handlungsautonomie der Beschäftigten zu verbessern. Auch Gestaltungsgrundsätze werden in einer Präambel benannt. Präambeln haben keine Rechtsverbindlichkeit. Aber sie dienen der gemeinsamen Orientierung und Verständigung der Akteurinnen und Akteure.

Versicherung und Haftung

  • Beschäftigte genießen auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass die aus mobilem Arbeiten erwachsenden Risiken bei berufsbezogenen Tätigkeiten so abgedeckt sind, wie es für betriebliche Tätigkeiten am Standort üblich ist.