Technische Ausstattung und Ergonomie bei mobiler Arbeit

Eine gute technische Ausstattung ist die Grundvoraussetzung für eine produktive Gestaltung von mobiler Arbeit. Der Zugang aller betrieblichen Akteure zu Dokumenten, Unterlagen, Datenbanken an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten muss gewährleistet sein.

Über den betrieblichen Informationsfluss hinaus sind die materiellen Bedingungen am mobilen Arbeitsplatz zu beachten und zu regeln. Dies macht die ergonomische Gestaltung insbesondere des heimischen Arbeitsplatzes zu einem wichtigem Regelungsbereich. Bedienungsfreundlichkeit und Zuverlässigkeit der Technik sowie ein geeignetes Arbeitsumfeld sind wesentliche Voraussetzung für produktive und gesunde Arbeit.

Folgende Eckpunkte sollten dabei gewährleistet sein (Näheres im Leitfaden „Rechtliche und technische Voraussetzungen für erfolgreiche mobile Arbeit“).

  • Alle Dokumente sind zum Beispiel in der Cloud bzw. auf einem firmeninternen Server verfügbar zu machen. VPN-Client kann für eine sichere und zuverlässige Verbindung zum Unternehmensnetzwerk (z. B. interner Server/Cloud) sorgen.
  • Passende Software-Lösungen für die Zusammenarbeit und Kernprozesse im Unternehmen sind bereit zu stellen, beispielsweise von Kommunikations- bzw. Video-Konferenztools.
  • Es steht mindestens ein Dienst-Laptop als Grundausstattung und eine stabile Internetverbindung zur Verfügung.. Bei Bedarf können hinzukommen: Firmenhandy, Kopfhörer, Kamera, etc.
  • Arbeitsplatz und Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl, Bildschirm, Tastatur usw. sollten den ergonomischen Empfehlungen entsprechen. Dies beinhaltet zum Beispiel die Anpassung an die individuellen Körpermaße der Beschäftigten.
  • Aus ergonomischen Gesichtspunkten sollten gerade für die PC-Arbeit eine separate Maus und Tastatur sowie ein zweiter Bildschirm genutzt werden.
  • Die Führungskräfte und Beschäftigten sind darüber informiert, dass eine unzureichende ergonomische Gestaltung der Arbeitsmittel sowie der Arbeitsumgebung zu ungünstiger Belastung und damit gegebenenfalls zu Muskel-Skelett-Erkrankungen führen kann.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mobile Arbeit entzieht sich in hohem Maße der direkten Aufsicht durch die Führung, mehr Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Beschäftigten sind dadurch gefordert. Im Hinblick auf den Arbeitsschutz heißt dies, dass die Beschäftigten selbst verstärkt auf den Schutz ihrer Gesundheit und die Einhaltung der Arbeitsschutznormen achten müssen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden bleibt zwar bestehen wird aber „indirekter“. An die Stelle der Aufsicht über die Beschäftigten und ihre Arbeitsplätze treten vielfach Informationspflichten und die Gestaltung von Rahmenbedingungen für gesundes Arbeiten.

Nicht nur um die Rechtsnormen zu befolgen, sondern auch um die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten zu sichern, sollte der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit gut geregelt werden.

  • Unternehmen müssen die Beschäftigten über Arbeitsschutzgesetze informieren und darin unterweisen, wie die Regelungen und Vorschriften umgesetzt werden können.
  • Um Überforderung und Stress bei Mitarbeitenden zu vermeiden und der Entgrenzung von Arbeit entgegentreten, gibt es einige Vorkehrungen:
    • Erfüllbare Leistungsziele mit den Mitarbeitenden vereinbaren: Was ist realistisch bis wann machbar?
    • Grenzen der Erreichbarkeit der Mitarbeitenden und Führungskräfte definieren („Knigge“ zur Erreichbarkeit).
    • Vertrauenskultur, Wertschätzung und soziale Nähe in KMU sind eine wichtige Grundlage für die gesundheitsgerechte Gestaltung mobiler Arbeit.

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Belastung. Auch freiwillige Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind zu empfehlen.