1. Schritt: Team bilden und informieren
Greifen Sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder den Betriebsarzt zurück. Die Gefährdungsbeurteilung wird in der Regel über den Arbeitsschutzausschuss initiiert und von diesem begleitet. Ein Arbeitsschutzausschuss ist bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern verpflichtend (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz). Es können auch externe Dienstleister zur Unterstützung eingesetzt werden. Je nach Unternehmensgröße sind unterschiedliche Betreuungsmodelle durch Arbeitssicherheitsexperten und Betriebsärzte möglich. Für kleinere Unternehmen gibt es Lösungen, die sich stärker am individuellen Bedarf orientieren.
Der Betriebsbzw. Personalrat muss frühzeitig eingebunden werden, denn er hat bei der Festlegung der konkreten Vorgehensweise und der Methoden ein Mitbestimmungsrecht.
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