2. Schritt: Festlegen von gleichartigen Arbeits- plätzen und Tätigkeiten
Die arbeitsbedingten Belastungsfaktoren müssen Sie nach der Art der Tätigkeiten ermitteln. Zur Vereinfachung können Sie Gruppen von Arbeitsplätzen bzw. Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingungen zusammenfassen. So reicht es dann auch aus, nur einen Arbeitsplatz als „Modellarbeitsplatz“ zu beurteilen, sofern dieser als Maßstab für andere Arbeitsplätze gesehen werden kann.
Gleichartige Arbeitsplätze und Tätigkeiten sind zum Beispiel:
- Mitarbeiter in der Logistik
- Monteure einer Produktionslinie
- Bürokräfte im Vertrieb
- Gruppenleitung / Mitarbeiter in einer Gruppe
- usw.
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