5. Schritt: Bewerten von Gefährdungen

Nach der Ermittlung von Gefährdungen müssen Sie bewerten, welches Risiko die Gefährdung jeweils für die Mitarbeiter darstellt. Die Berufsgenossenschaft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. der Betriebsarzt können bei der Wahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens beraten.

Empfehlenswerte Verfahren für physische Belastungen sind zum Beispiel:

  • Leitmerkmalmethode unter www.baua.de
  • Risikomatrix nach E DIN EN ISO 14798:2011 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Risikobeurteilung im Maschinenbau. Dortmund, 2012.
  • Belastungsdokumentationssysteme, beispielsweise unter Institut Aser

Während man sich bei körperlichen Belastungen an Grenzoder Richtwerten orientieren kann, gibt es diese für die Gefährdungsmessung bei psychischen Belastungen nicht. Schätzen Sie das Risiko anhand von Erfahrungen ein. Dabei sollten Sie beurteilen, ob ein Belastungsfaktor voraussichtlich zu negativen Folgen bei einem durchschnittlichen Mitarbeiter führen wird.

Ein branchenübergreifendes Kurzverfahren zur Bewertung psychischer Belastungen mit Vorschlägen zur Maßnahmenentwicklung bietet diese Veröffentlichung:

Neuhaus, R.: KPB-Kurzverfahren Psychische Belastungen. Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V., Heidelberg 2014

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