6. Schritt: Maßnahmen festlegen und umsetzen
In welcher Rangfolge Sie Schutzmaßnahmen durchführen müssen, ist festgelegt:
- Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass keine Gefährdung vorhanden ist, Gefahrenquellen müssen beseitigt werden.
- Gefährdungen sind durch die Anwendung von Schutzeinrichtungen, vorzugsweise mit zwangsläufiger Wirkung, auszuschalten bzw. zu mindern.
- Gesundheitsrisiken sind durch Herabsetzung von Intensität bzw. Dauer der Exposition mittels technischer oder arbeitsorganisatorischer Maß- nahmen zu minimieren.
- Persönliche Schutzeinrichtungen oder Verhaltensregeln sind anzuwenden. - Quelle: BAuA 2012
Legen Sie in diesem Schritt genau fest, mit welchen einzelnen Maßnahmen Sie in jedem der fünf Punkte aktiv werden, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und bis wann die Umsetzung erfolgt. Auch die Umsetzung müssen Sie dokumentieren, denn die Gefährdungsbeurteilung ist erst abgeschlossen, wenn Maß- nahmen umgesetzt sind.
Mögliche Maßnahmen reichen von der Beschaffung ergonomischer Arbeitsmittel (Leitfaden 2) bis hin zu organisatorischen Änderungen wie dem Belastungswechsel durch Jobrotation (Leitfaden 2) oder der Einführung regelmäßiger Mitarbeitergespräche (Leitfaden 3) und daraus resultierender Weiterbildung (Leitfaden 4).
Haben Sie sich auf psychische Belastungen konzentriert, kommen vielleicht folgende Maßnahmen für Ihr Unternehmen in Betracht:
Problembereich „Arbeitsdruck“
- Denken Sie in einem Team darüber nach, welche organisatorischen Modelle sich eignen, die Erreichbarkeit im Sinne der Kunden sicherzustellen, ohne ständige Verfügbarkeit zu verlangen. Eine feste „stille Phase“, in der Anrufe direkt auf einen Anrufbeantworter weitergeleitet werden, kann zu einem konzentrierteren Arbeiten beitragen.
- Sorgen Sie für die Einhaltung von Pausenzeiten. Schaffen Sie Regeln für Urlaubsund Erholungszeiten (zum Beispiel keine Anrufe, keine SMS, keine E-Mails).
Problembereich „Unsicherheit, Stress“
- Überlegen Sie gemeinsam, wer welche Fähigkeiten braucht und wie sie erworben werden können. Ziehen Sie neben kostspieligen Schulungen auch arbeitsorganisatorische Lösungen in Betracht, die das arbeitsplatzbezogene und das Voneinander-Lernen zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitern fördern (siehe Leitfaden 4).
- Führen Sie Regeln für die Kommunikation ein. Sie sorgen damit für eine effizienten Informationsaustausch, eine bessere Einsatzplanung und reibungsfreie Arbeitsprozesse (siehe Leitfaden 3).
- Delegieren Sie Verantwortung und legen Sie den Rahmen für Entscheidungsspielräume verbindlich fest.
Problembereich „Arbeitsklima“
- Nutzen Sie bewusst die Potenziale gemischter Teams. Erfahrungswissen, persönliche Reife, Besonnenheit, Geduld der älteren Mitarbeiter kommen den jüngeren Kollegen zugute. Umgekehrt bleiben ältere Mitarbeiter auf der Höhe der Zeit, was technische Entwicklungen und den Umgang damit angeht.
- Nehmen Sie Anteil an privaten Sorgen.
- Bieten Sie gemeinsame Freizeitund Pausenaktivitäten an.
Gegenüber Ihren Beschäftigten haben Sie als Arbeitgeber eine Unterweisungspflicht. Sie müssen sie über die festgestellten Gefährdungen und Schutzmaß- nahmen informieren. Neben Informationsveranstaltungen und Schulungen können Sie zum Beispiel interaktive Online-Tools einsetzen, die zur Festigung des Gelernten auch Prüfungsfragen beinhalten.
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