7. Schritt: Wirksamkeit überprüfen

Überprüfen Sie, ob die Maßnahmen wirken. So können Sie erfolgreiche Maßnahmen weiterentwickeln und solche, die nicht zielführend sind, anpassen oder einstellen. Sie sind dazu nach dem Arbeitsschutzgesetz auch verpflichtet, ebenso zur Dokumentation Ihrer Überprüfung.

Die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen können Sie anhand Ihrer Dokumentation zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung messen. Quantitative und qualitative Kennzahlen wie die Entwicklung der Fehlzeitenund Unfallstatistik können Sie ebenfalls heranziehen. Auch das Feedback Ihrer Beschäftigten und Kunden, beispielsweise in Zufriedenheitsbefragungen, ist wichtig. Belastbare Aussagen bekommen Sie am ehesten in persönlichen, durch Vertrauen geprägten Gesprächen.

Neben dem Nachweis der Pflichtenerfüllung gegenüber den prüfenden staatlichen Behörden und der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse schaffen Sie mit der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung betriebsinterne Grundlagen für die Arbeitsplanung, das Informationsrecht der Beschäftigten / des Betriebsrates und die Entwicklung von Arbeitssicherheitsund Gesundheitsförderungsprogrammen.

Muster-Vorlagen zur Dokumentation finden Sie auf www.gefaehrdungsbeurteilung.de.

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