8. Schritt: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Im Sinne eines effektiven Arbeitsschutzes und einer kontinuierlichen Verbesserung ist es zu empfehlen, die Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben. Anlässe dafür können maßgebliche Veränderungen im Betrieb sein, beispielsweise die Planung neuer Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die Änderung von Arbeitsverfahren oder der Arbeitsorganisation, der Einsatz anderer Arbeitsstoffe oder die Neubeschaffung von Maschinen. Weitere Gründe können insbesondere im Auftreten von Störfällen, nach Arbeitsunfällen bzw. Beinahe-Unfällen gesehen werden. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt Ihnen nicht vor, wie oft eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Aber im eigenen Interesse sollten Sie sie nicht „ad acta“ legen.
Beispiel: Gefährdungsbeurteilung bei der Optikron GmbH
Optikron ist ein Unternehmen in Thüringen mit 16 Beschäftigten. Es stellt hochpräzise mikro-optische Geräte her. Die Belegschaft in der Produktion besteht überwiegend aus Facharbeitern, flankiert von technischen Angestellten mit akademischem Abschluss als Bereichsleiter und zwei kaufmännischen Fachkräften. „Wir haben uns am Anfang in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft intensiv selber mit der Gefährdungsbeurteilung beschäftigt und halten das nun up to date. Die Berufsgenossenschaft kontrolliert das auch. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Faktoren beachtet.“
Als Belastungsfaktoren nennt der Geschäftsführer länger andauernde stehende und sitzende Tätigkeiten, häufig gepaart mit hohen Anforderungen an Ausdauer und Konzentration. „Das stecken Jüngere wohl besser weg als Ältere“, die möglicherweise ein Problem mit dem Rücken haben.
Erleichterung bieten erweiterte Handlungsspielräume, die den Beschäftigten einen Belastungswechsel erlauben. Zusätzlich werden Stehhilfen am Arbeitsplatz bereitgestellt.
Übersichten und Planungsdokumentationen, Prozessbeschreibungen mit Zuständigkeiten sind praktische Hilfsmittel zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und verhindern Reibungsverluste in den betrieblichen Kooperationsprozessen. Sie schaffen nicht nur Abhilfe bei altersbedingter Vergesslichkeit, sondern bieten allen Beteiligten Sicherheit durch verlässliche Informationen.
Weitere Beispiele guter Praxis in kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie unter der Rubrik Handlungshilfen auf www.gda-portal.de.
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