Anerkennung beruflicher Qualifikation: Ihr Recht auf Prüfung
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Bei einem Anerkennungsverfahren wird anhand von Unterlagen über eine ausländische Qualifikation und Berufserfahrungen im Ausland geprüft, ob diese mit dem entsprechenden deutschen Beruf, dem sogenannten Referenzberuf, gleichwertig sind. Es können auch mehrere Referenzberufe in Frage kommen. Ein Anerkennungsverfahren schließt bestenfalls mit einer vollen Gleichwertigkeit ab. In manchen Fällen ist die Anerkennung nur teilweise möglich. Dann können Sie nach einer Qualifizierung, einer sogenannten Anpassungsqualifizierung, und / oder einer Prüfung die volle Gleichwertigkeit erhalten. Wenn die ausländische Qualifikation so gut wie nichts mit dem deutschen Referenzberuf gemeinsam hat, dann gibt es keine Anerkennung. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.anerkennung-indeutschland.de.
Welche Vorteile bringt ein Anerkennungsverfahren?
Im Falle einer anerkannten Gleichwertigkeit haben Sie ein offizielles und rechtssicheres Dokument in der Hand, das Ihnen den entsprechenden deutschen Referenzberufs bestätigt. Damit sind Sie rechtlich so gestellt, als hätten Sie diesen Abschluss in Deutschland erworben. Mit einer teilweisen Anerkennung können Sie mit einer Anpassungsqualifizierung oder einer Prüfung die erforderliche Qualifikation nachholen.
Aber auch wenn keine beruflichen Qualifikationen erforderlich sind, bringt eine Anerkennung Ihnen als Unternehmensgründer manche Vorteile. Zum Beispiel können Ihre Ansprechpartner bei Behörden, Ihre künftigen Kunden oder mögliche Kapitalgeber Ihre fachlichen Qualitäten und Kompetenzen besser einschätzen – egal, ob Ihnen die volle oder eine teilweise Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation bescheinigt wird.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation nach dem Anerkennungsgesetz (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) können Sie stellen, wenn Sie im Ausland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und in Deutschland arbeiten wollen. Unoder angelernte Personen ohne einen formalen Berufsabschluss können keinen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation stellen.
Wo können Sie einen Antrag stellen?
Das Anerkennungsverfahren erfolgt in dem Bundesland, in dem Sie leben oder arbeiten wollen. Auf der Internetplattform www.anerkennung-in-deutschland. de erfahren Sie, wo und wie Sie Ihren ausländischen Beruf anerkennen lassen können. Über die Angaben Ihres Berufs und Ihres Wohnorts werden Sie zu der zuständigen Stelle geführt. Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über die beruflichen Anforderungen, den Ablauf des Verfahrens und die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen. Einen Antrag können Sie bereits vor Ihrer Einreise aus dem Ausland stellen. Wenn Sie Fragen haben, gehen Sie auf die Internetplattform www.wir-gruenden-in-deutschland.de, dort finden Sie Ansprechpersonen, die Ihnen weiterhelfen werden.
Wo kann ich meinen Hochschulabschluss prüfen lassen?
Für die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen und die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sind die deutschen Hochschulen zuständig. Diese Verfahren sind vom Anerkennungsgesetz nicht erfasst. Wie Ihr Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird, können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder direkt in der Datenbank auf http://anabin.kmk.org recherchieren.
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