Buchhaltung: Die finanzielle Lage im Blick behalten

Mit der Buchführung dokumentieren Sie chronologisch und lückenlos Ihre Geschäftsvorgänge, wie Einnahmen, Ausgaben, Lohnund Gehaltskosten oder die Entwicklung Ihrer Vermögenswerte. Auf dieser Basis ermitteln Sie Ihren Gewinn und erhalten Aufschluss über Ihre Liquidität (Zahlungsfähigkeit). Dem Finanzamt liefern Sie damit die grundlegenden Daten für die Berechnung der Steuern (Besteuerungsgrundlagen) in Form Ihrer Steuererklärung und Ihrer Gewinnermittlung.

Unabhängig davon, ob Sie der Buchhaltungspflicht unterliegen oder nicht, zeigt die Praxis, dass eine geordnete Buchführung ein entscheidender Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen ist. Das ist verständlich, denn nur wenn Sie alle betriebswirtschaftlichen Geschäftsvorgänge und damit die finanzielle Lage Ihres Unternehmens im Blick behalten, können Sie in jeder Situation die richtige Entscheidung treffen.

Wer ist gesetzlich zur Buchführung verpflichtet?
Ob und in welchem Umfang Sie als Gewerbetreibender oder freiberuflich Selbstständiger zur Buchhaltung verpflichtet sind, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Festgelegt sind die einzelnen Vorschriften im Handelsgesetzbuch. Grundsätzlich lässt sich der Gewinn über eine einfache Einnahmen- Überschuss-Rechnung ermitteln.

Haben Sie für Ihr Unternehmen die Rechtsform einer GmbH, UG, AG, OHG oder KG gewählt oder haben Sie es freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet. Außerdem müssen Sie einen Jahresabschluss mit Gewinnund Verlustrechnung und eine Bilanz erstellen.

Dieser Regelung unterliegen Unternehmen unabhängig von der Rechtsform auch dann, wenn sie Umsätze von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr erzielen oder der Jahresgewinn 50.000 Euro übersteigt.

Gut zu wissen: Häufig verlangen Banken bei der Kreditvergabe die Vorlage von Bilanzen, selbst wenn sie gesetzlich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen.

Weniger Aufwand für Kleinunternehmer
Für alle Nicht-Kaufleute sowie Freiberufler und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft reduziert sich der Buchhaltungsaufwand auf eine sogenannte einfache Buchführung. Sie müssen Ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben lediglich aufzeichnen und Ihren Gewinn anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Was kann der Steuerberater für Sie tun?
Der Steuerberater kann Ihnen viele Arbeiten abnehmen, unter anderem Gehaltsabrechnungen, Umsatzsteuervoranmeldungen,Finanzund Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, private Steuererklärung, Beratung bei Investitionen, bei Fragen zu Förderprogrammen und Zuschüssen für die Gründung sowie bei allen Steuerfragen.

Zusätzlich bleibt Ihnen mehr Zeit für die Abgabe Ihrer Einkommensteuer-, Gewerbesteuerund Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn Sie diese von einem Steuerberater erstellen lassen: Die Frist verlängert sich um sieben Monate und in begründeten Fällen sogar um neun Monate.

Gut zu wissen: Steuerberatungskosten sind in der Regel steuerlich abzugsfähig.

Im Alleingang durch den Steuer-Dschungel?
Auch wenn Buchhaltung zunächst nicht zur Kernkompetenz eines Existenzgründers gehört, sollten Sie die grundlegenden Vorgänge rund um Steuern und Buchhaltung kennen, um Geschäftszahlen und Ergebnisse bewerten und die Auswirkungen einschätzen zu können. Diese Informationen sind die Grundlage Ihrer alltäglichen Planungen, vom Einkauf bis zum Vertrieb.

Grundsätzlich lässt sich die Buchhaltung ab einem gewissen Umsatz, bei umfangreichen oder komplexen Geschäftstätigkeiten ohne fundiertes kaufmännisches Wissen nur schwer meistern. Überlegen Sie, ob Ihnen das Tagesgeschäft Zeit lässt, sich um Steuerrecht, Lohnbuchhaltung, die Erstellung und fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zu kümmern oder ob Sie Ihre Buchhaltung teilweise oder komplett dem Steuerberater übergeben. Rechnen Sie einfach nach, wie viele Stunden Sie für diese fachfremde Tätigkeit aufwenden, und ob Sie in dieser Zeit mit Ihrem Kerngeschäft nicht mehr Geld verdienen können, als Sie dem Steuerberater zahlen müssten.

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