Erst anmelden, dann starten
Ein Gewerbe anmelden
Wenn Sie die erforderlichen Qualifikationen und Unterlagen haben und Ihr Aufenthaltsstatus die Selbstständigkeit erlaubt, können Sie Ihr Gewerbe anmelden. Gehen Sie zum Gewerbeamt der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises, wo Sie leben beziehungsweise wo Sie sich selbstständig machen wollen. Die Kontaktdaten des Gewerbeamts erhalten Sie im örtlichen Bürgerbüro oder Sie schauen im Internet nach, unter: www.bmwi-wegweiser.de/suche/behoerden/. Wählen Sie dort „Gewerbeämter“ und geben Sie die Postleitzahl oder den Ort an, wo Sie Ihr Unternehmen gründen möchten. Sie erhalten alle Kontaktdaten und Öffnungszeiten Ihres Gewerbeamtes. Oft finden Sie auf den Internetseiten der Gewerbeämter die notwendigen Formulare, um Ihr Gewerbe anzumelden. Manche Ämter erwarten, dass Sie diese Formulare bereits ausfüllen und zu einem persönlichen Termin mitbringen.
Für die Anmeldung eines Gewerbes benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, manchmal auch eine Meldebescheinigung vom Einwohneramt
- einen Nachweis, dass Sie die erforderlichen Qualifikationen haben
- eine Aufenthaltsgenehmigung, die Ihnen die selbstständige gewerbliche Tätigkeit erlaubt
- zehn Euro bis 50 Euro für die Anmeldegebühr
- für erlaubnispflichtige Gewerbe zudem ein polizeiliches Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- für Reisegewerbe eine Reisegewerbekarte, die Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit immer mitführen müssen, zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und 30 Euro bis 500 Euro für die Gebühren
Das Gewerbeamt leitet die Aufnahme Ihrer Tätigkeit an das Finanzamt, das Handelsregister, die Be-rufsgenossenschaft sowie an die für Sie zuständige Kammer (IHK oder Handwerkskammer) weiter, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, werden darüber hinaus die gesetzliche Krankenversicherung, das Gewerbeaufsichtsamt und das Arbeitsamt informiert.
Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden
Wenn Sie die erforderlichen Qualifikationen, Unterlagen, finanziellen Voraussetzungen oder anderen Bedingungen erfüllen und Ihr Aufenthaltsstatus die Selbstständigkeit erlaubt, können Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit anmelden. Sie melden Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt an. Die Meldung ist formlos: Sie benötigen kein bestimmtes Formular, sondern Sie formulieren selbst einen Brief mit einer kurzen Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens. Das Finanzamt schickt Ihnen anschließend einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ und gibt Ihnen eine Steuernummer.
Handelsregister
Wenn Sie die Rechtsform der Kapitalgesellschaft für Ihr Unternehmen gewählt haben oder eine Personengesellschaft in Form einer OHG oder KG, wird Ihre Firma in das Handelsregister eingetragen. Alle anderen Rechtsformen können sich auf Wunsch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. In jedem Fall meldet der Notar Ihr Unternehmen beim Handelsregister an.
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