Machen Sie sich einen guten Namen: Wie soll Ihr Unternehmen heißen?

„Sich einen Namen machen“ bedeutet in Deutschland, dass Sie bekannt werden. Einen „guten Namen haben“ ist eine Redewendung, die Wertschätzung und Respekt ausdrückt. Das gilt in besonderem Maß für Unternehmen, für deren (MarkenProdukte und Dienstleistungen. Ein „guter Name“ steht daher auch für die Akzeptanz der Marke(n) einer Firma.

Überlegen Sie daher genau, wie Sie Ihre künftige Firma nennen.

  • Sorgt der Name für Aufmerksamkeit?
  • Prägt er sich schnell ein?
  • Ist er unverwechselbar?
  • Verrät er Ihren Kunden, welchen Nutzen sie haben?
  • Ist ein zusätzlicher Slogan für die Verständlichkeit notwendig?
  • Welche Bedeutung haben der Name oder der Slogan in anderen Sprachen?
  • Kann man ihn in einschlägigen Branchenverzeichnissen leicht finden – wenn möglich nicht unter Z und damit auf den letzten Seiten?

Am besten Sie fragen Ihre Freunde, Bekannte oder potenziellen Kunden, welche Gedanken sie mit diesem Firmennamen verbinden.

Denken Sie daran, dass der Name möglichst lange zu Ihrem Produkt- oder Dienstleistungsangebot passt und eventuell auch international funktioniert. Denn die Änderung des Namens ist kostspielig, insbesondere die damit verbundenen Aufwendungen für die Marketingkommunikation.

Rechtliche Bestimmungen
Für den Namen und die Bezeichnung Ihres Unternehmens müssen Sie auch rechtliche Anforderungen berücksichtigen. Zu beachten ist dabei, ob der gewählte Name firmenrechtlich zulässig ist. Ein wichtiger Aspekt, um sich mögliche Kosten im Zuge von Abmahnverfahren oder Schadenersatzforderungen zu sparen.

Das trifft vor allem dann zu, wenn bereits eine Firma mit gleichem oder ähnlich lautendem Namen im Handelsregister eingetragen ist. Recherchieren Sie sorgfältig, ob der gewählte Name noch frei ist, auch im Hinblick auf Ihren Internetauftritt.

Nicht zulässig ist es, wenn die Bezeichnung irreführend ist, weil sie falsche Angaben zur Tätigkeit Ihres Unternehmens macht oder Ihr Firmenname eine geschützte Marke oder einen bekannten Produktnamen verletzt.

Abhängig sind Bestimmungen zum Namen und zur Bezeichnung Ihres Unternehmens auch von der Rechtsform, die Sie gewählt haben (siehe Punkt 14).

Informationen: Über die richtige Firmierung können Sie sich bei Steuerberatern, Gründungsinitiativen, Rechtsanwälten oder Notaren sowie bei den Kammern für Handwerk und Industrie vor Ort beraten lassen. Sie prüfen, ob und in welcher Form ein von Ihnen gewünschter Firmenname bereits besteht und wie eine Unterscheidung sichergestellt werden kann. Sie sagen Ihnen auch, ob eine „Fantasiebezeichnung“ angemessen ist oder eventuell wegen eines irreführenden Aussage-Charakters vom Registergericht abgelehnt werden würde.

Informationen: Recherche-Tipps für Namensfindung und Domain auf www.unternehmensregister.de.

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