7. Schritt: Laufbahnpositionen und Personen
Mit den Anforderungsprofilen ist klar, was von einem Experten auf einer bestimmten Position erwartet wird. Nur der Bereichsleiter, gegebenenfalls auch die Geschäftsführung, kann darüber entscheiden, wer den jeweiligen Positionen zugeordnet wird und ob es im Unternehmen einen passenden Kandidaten gibt, oder – falls nicht – die Personalabteilung mit der Personalbeschaffung und/oder -entwicklung beauftragen. Meist stehen die Personen allerdings fest und werden lediglich bestätigt.
Einige Unternehmen nutzen in diesem Zusammenhang eignungsdiagnostische Verfahren, wie Assessment Center oder Beurteilungen durch ein Expertengremium. Nicht immer erfüllen diese Verfahren die in sie gesetzten Erwartungen. Oft sind Entscheidungen durch Führungskräfte, eventuell unterstützt durch Vorschläge eines Gremiums, die validere Alternative.
Zugunsten einer guten Passung von Person und Stelle sollte ein Wechsel zwischen unterschiedlichen Laufbahnen stets möglich sein. Denkbar ist etwa, dass wichtige Expertenstellen an Bedeutung verlieren oder ein Fachexperte im Laufe seiner Expertenkarriere sein Interesse und seine Liebe für eine Managementposition entdeckt. Ein anderer häufiger Fall: Einer Führungskraft ist es nie wirklich gelungen, sich von ihrer primären fachlichen Identität zu verabschieden, und sie möchte irgendwann wieder in eine Fachposition wechseln. Hochproblematisch ist es allerdings, wenn eine Fachlaufbahn dazu genutzt wird, Führungskräfte, die die an sie gerichteten Erwartungen nicht erfüllt haben, auf kaltem Wege in eine gleichwertig ausgestattete Fachposition „zu entsorgen“. Die Fachlaufbahn wird durch dergleichen Praktiken abgewertet und verliert ihre Funktion.
Am Ende des siebten Schrittes sollten mindestens folgende Fragen beantwortet sein:
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