2. Schritt: Einwilligung des Mitarbeiters
Mit einem Einladungsschreiben zu einem Erstgespräch können Sie den Mitarbeiter über das Angebot und die Ziele des BEM informieren, die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit sollten bereits hier betont werden.
Ein Musteranschreiben finden Sie auf www.betriebliche-eingliederung.de.
Holen Sie sich das Einverständnis des Beschäftigten ein, dass Sie im Rahmen des BEM tätig werden dürfen. Lassen Sie sich das Einverständnis unbedingt schriftlich bestätigen und nehmen Sie es zu den Personalakten. Der Mitarbeiter kann sein Einverständnis während des BEM jederzeit zurückziehen.
In der Personalakte werden nur die allgemeinen Informationen, wie das Einladungsschreiben, die Zustimmung bzw. die Ablehnung des Beschäftigten und das Abschlussprotokoll, hinterlegt. Alle anderen Dokumente im BEMProzess werden in einer separaten Akte geführt.
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