4. Schritt: Die künftige Leistungsfähigkeit einschätzen
Klären Sie gemeinsam mit dem Beschäftigten, was er sich künftig am Arbeitsplatz zutraut und noch leisten kann, beziehungsweise wie lange er schätzungsweise nicht voll leistungsfähig sein wird. Nutzen Sie dabei auch die Einschätzung der beteiligten Experten. Der Beschäftigte darf nicht gezwungen werden, seine Krankheitsdiagnose mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch einfordern, die Informationen über Einschränkungen zu bekommen, die zu einer Leistungsminderung führen und somit einer betrieblichen Lösung bedürfen, beispielsweise eines Arbeitsplatzwechsels. Häufiges Beispiel hierfür ist ein Attest über die maximal zumutbare Traglast.
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