2. Schritt: Maßnahmen entwickeln und umsetzen
In Bürogebäuden bieten sich fest installierte „stille Phasen“ als Maßnahme an: Während dieser Zeit werden Anrufe auf einen Anrufbeantworter umgeleitet, es finden keine Teammeetings statt und die Mitarbeiter können konzentriert ihrer Tätigkeit nachgehen.
Hauptverursacher von Lärm sind jedoch Maschinen. Zur Lärmminderung am Arbeitsplatz sollen entsprechend folgende Maßnahmen angewendet werden (DIN EN ISO 11690-1, -2):
- bei einer Neuoder Ersatzbeschaffung lärmarme Maschinen auswählen
- auf lärmarme Arbeitsverfahren umstellen
- schallabsorbierende Decken in Verbindung mit Schallschirmen einsetzen
- Schallschutzprodukte, wie Kapseln, Abschirmungen, Schalldämpfer etc., in der Nähe der Maschine anbringen
- den Arbeitsplatz abschirmen
Erst wenn all diese Maßnahmen nicht greifen, kommt der sachgerechte Einsatz von Gehörschutz ins Spiel.
Lärmursachen und Lärmfolgen sowie die notwendige Einhaltung der Schutzvorschriften müssen den Mitarbeitern vermittelt werden. Gesundheitsgefahren durch Lärm gibt es auch in der Freizeit. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für schädigende Lautstärken, wie sie Laubbläser, Kopfhörer oder Rockkonzerte hervorbringen.
Bei Untersuchungen in Schulen und Kindergärten wurde festgestellt, dass fast die Hälfte der Testpersonen einem durchschnittlichen Lärmpegel von 85 Dezibel (A) ausgesetzt ist. Er ist vergleichbar mit dem einer Bohrmaschine. Ab diesem Wert müssen in Industrie und Gewerbe sogenannte Lärmbereiche ausgewiesen werden, in denen Gehörschutz zu tragen ist ... Durch eine Schalldämmung kann Lärm vermindert und die Raumakustik verbessert werden. Darüber hinaus wird in Hörprojekten das „Zuhören“ geübt. - Quelle: Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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