Gesundheit im Betrieb: alle in einem Boot

Wie schon gesagt, ist Gesundheit eine wichtige Voraussetzung, um gute Arbeit leisten zu können. Andererseits hilft uns Arbeit, gesund zu bleiben – wenn sie gut gestaltet ist: Arbeit bietet soziale Netzwerke, man findet Anerkennung, es strukturiert das Leben, um nur einige Aspekte zu nennen.

Was meinen Sie: Arbeit macht das Leben süß? Arbeit ist das halbe Leben? Wir leben nicht, um zu arbeiten, wir arbeiten, um zu leben? Arbeit gibt dem Leben einen Sinn?

Arbeit bildet einen elementaren Bestandteil unseres Lebens: So verbringt ein Vollzeitbeschäftigter in der Regel acht Stunden bei der Arbeit – hinzukommen noch die Wege zu und von der Arbeit. Eine lange Zeit, wenn man es mit unseren anderen Aktivitäten wie Hobbys und Schlafen vergleicht. Der typische „9 to 5“-Arbeitstag wird dabei jedoch seltener: Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Schichtarbeit tragen dazu bei, dass sich immer mehr Beschäftigte mit der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf auseinandersetzen müssen.

Berücksichtigt man, dass wir einen Großteil des Tages bei der Arbeit verbringen, so ist es umso wichtiger, sich mit den Auswirkungen der Arbeit auf die Mitarbeiter zu beschäftigen. Neben positiven Effekten einer Beschäftigung können Aspekte der Arbeit auch zu einer Überbeanspruchung der Beschäftigten und zu langfristigen Erkrankungen führen.

Beispiele für Belastungen und Beanspruchungen sowie Tipps zum Ausgleich finden Sie im Abschnitt "Mit Sicherheit gesund".

Um dies zu verhindern, setzen sich immer mehr Unternehmen für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter ein. Dies tun sie teils aus freiwilligen Motiven, teils schreibt es der Gesetzgeber vor.

Motivation für den Arbeitgeber ist zum Beispiel:

  • Ausfälle durch Krankheit kosten Geld. 
  • Gesunde Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger. 
  • Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet (bspw. Arbeitsschutzgesetz). 
  • Maßnahmen steigern die Arbeitgeberattraktivität.
  • … 

Dem Unternehmen stehen dabei viele Möglichkeiten offen: Um das Thema dauerhaft im Unternehmen zu verankern, bietet es sich an, ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) einzuführen. BGM ist ein guter Weg, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, Belastungen zu reduzieren und gesundheitsförderliche Verhaltensweisen zu unterstützen. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, systematisch und in allen Unternehmensbereichen das Thema Gesundheit zu verankern und so die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten. Dabei dient es sowohl dem Schutz und Erhalt der Gesundheit als auch deren Förderung.

Das BGM führt verschiedene Ansätze aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zusammen: den "klassischen" Arbeits- und Gesundheitsschutz, die betriebliche Gesundheitsförderung und das betriebliche Eingliederungsmanagement.

Die drei zentralen Bausteine

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSch) – rechtlich geregelt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – hat primär das Ziel, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gefahren zu verhüten und Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu leisten. Unter menschengerechter Arbeit versteht man eine Arbeit, die ausführbar ist, nicht schädigt sowie erträglich, zumutbar und persönlichkeitsförderlich ist. Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist ein wesentlicher Baustein des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Mit dieser Beurteilung ermittelt der Arbeitgeber Belastungen, denen die Beschäftigten bei der Arbeit am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, und schafft durch verschiedene Maßnahmen Abhilfe.

Der zweite Baustein ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Gerade chronische MuskelSkelett-Erkrankungen und psychische Erkrankungen sind oft mit langen Fehlzeiten verbunden, die eine intensive Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz erfordern. Ziel des BEM ist es, längerfristig erkrankte Beschäftigte wieder im Betrieb zu integrieren, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und auf Dauer gesund und leistungsfähig zu halten. BEM ist für den Arbeitgeber nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtend. Anspruch auf BEM hat jeder Mitarbeiter, der sechs Wochen am Stück oder wiederholt in einem Jahr arbeitsunfähig war (§84 SGB IX).

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) als dritter Baustein zielt sowohl auf eine gesundheitliche Gestaltung der Arbeitsabläufe als auch auf Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten. Gesundheitsförderungsmaßnahmen dienen auch der Motivation der Beschäftigten. Klassische Beispiele sind Rückenkurse, gesundes Essen in der Kantine oder Schulungsangebote zum Umgang mit Stress.

Wer ist dafür zuständig?

Die Antwort auf die Frage lautet: In der Regel zunächst der Arbeitgeber. Er muss insbesondere die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes beachten. Unterstützung erhält er dabei beispielsweise durch den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die zuständige Berufsgenossenschaft.

Doch auch jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, etwas für seine Gesundheit zu tun: Mit der Unterschrift unter Ihrem Arbeitsvertrag stellen Sie eine Leistung zur Verfügung. Sie müssen dafür Sorge tragen, diese auch zu erhalten. Die Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Beschäftigten, alle Maßnahmen des Unternehmers zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu unterstützen. Er trägt dabei nicht nur für sich selbst Verantwortung, sondern auch für andere Beschäftigte im Betrieb, die durch sein Tun oder Unterlassen gefährdet werden könnten.

Verantwortung

Die grundlegende Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer bzw. Arbeitgeber, so schreibt es das Arbeitsschutzgesetz vor. Er muss dafür sorgen, dass Verhältnisse und Verhalten am Arbeitsplatz den Anforderungen des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten genügen, und technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen.

Folgende Ansprechpartner können Sie bei Themen rund um Ihre Gesundheit und das Thema Gesundheit im Betrieb unterstützen: