Zölle und Steuern

Zölle und Steuern können anfallen, wenn Waren über Grenzen hinweg gehandelt werden.

Warenverkehr innerhalb der EU
Beim Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren innerhalb der EU fallen grundsätzlich keine Zollgebühren an. Gemeinschaftswaren sind Waren, die entweder in der EU hergestellt worden sind oder aus Drittländern eingeführt und schon verzollt und versteuert wurden. Auf eine Vielzahl von Waren des täglichen Gebrauchs werden innerhalb der EU allerdings sogenannte Verbrauchsteuern erhoben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Voraussetzung für eine steuerfreie Lieferung aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land ist, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers in der Rechnung angegeben sind. Zudem muss auf die Steuerfreiheit der Lieferung hingewiesen werden: „steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UstG“ oder „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“. In der Rechnung müssen zudem die genaue Warenbezeichnung und alle handelsüblichen Angaben (z.B. Name und Anschrift des Käufers, Einzel- und Gesamtpreis der Ware, genaue Warenbezeichnung, Gewicht der Ware sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen) ausgewiesen sein.

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