Zulassungen und Genehmigungen
Die meisten Länder verlangen bei der Einfuhr von Produkten eine besondere Zulassung. Diese Vorgaben haben immer ein und denselben Zweck: den Schutz der Gesundheit und der Umwelt. Sie sollten Ihre Produkte unbedingt vor dem Transport zulassen bzw. zertifizieren. Holen Sie rechtzeitig alle erforderlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ein. So vermeiden Sie unnötige Zeitverzögerungen und eventuelle Lagerkosten beim Zoll. In unseren Hintergrundinformationen finden Sie die Anschriften der wichtigsten Anlaufstellen.
Übersicht über erforderliche Zulassungen/Zertifizierungen
Wofür erforderlich? Technische Geräte
Was wird erteilt? Prüfzeichen
Wer ist zuständig? z.B. der TÜV
Wofür erforderlich? Lebensmittel
Was wird erteilt? Zeugnis über einwandfreie Qualität
Wer ist zuständig? Jeweils zuständige Behörde für Lebensmittelüberwachung in Deutschland
Wofür erforderlich? Pflanzen
Was wird erteilt? Zeugnis, dass kein Schädlingsbefall vorliegt
Wer ist zuständig? Pflanzenschutzamt in Deutschland
Wofür erforderlich? Verpackungen aus Holz (z.B. Kisten oder Paletten)
Was wird erteilt? Prägestempel im Holz und/oder Zeugnis, dass kein Schädlingsbefall vorliegt. Informationen zur Einfuhr von Holzverpackungen in Drittländern finden sich in den Zollmerkblättern von Germany Trade and Invest unter www.gtai.de/zollmerkblaetter
Wer ist zuständig? Autorisierte Unternehmen oder Pflanzenschutzamt in Deutschland
Übersicht über erforderliche Genehmigungen
Wofür erforderlich? Politisch sensible Handelswaren (die z.B. der Waffenherstellung dienen können)
Was wird erteilt? Ausfuhrgenehmigung und ggf. auch Einfuhrgenehmigung ins Zielland
Wer ist zuständig? Ausfuhrgenehmigung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de
Einfuhrgenehmigung: Germany Trade and Invest (GTAI) informiert über Zuständigkeit: www.gtai.de
Wofür erforderlich? Landwirtschaftliche Produkte (die z.B. den Auslandsmarkt beeinträchtigen können)
Was wird erteilt? Ausfuhrgenehmigung und ggf. Einfuhrgenehmigung ins Zielland
Wer ist zuständig? Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): www.ble.de
Wo findet man seinen Ansprechpartner für Zulassungen und Genehmigungen?
Veterinäramt: Kontaktdaten bei den Kommunal- oder Kreisverwaltungen
Lebensmittelüberwachung: Kontaktdaten bei den Landwirtschaftsministerien oder Landwirtschaftskammern im Bundesland
Pflanzenschutzamt: Kontaktdaten bei den Landwirtschaftsministerien oder Landwirtschaftskammern im Bundesland
Einschränkungen für Exporte Es gibt für viele Länder Einschränkungen für Produkte, die nicht ohne Genehmigung exportiert werden dürfen: zum einen, wenn es sich um Länder handelt, gegen die internationale Sanktionen verhängt wurden, zum anderen, wenn es sich um Produkte handelt, die in irgendeiner Weise für Waffen- oder Kriegszwecke eingesetzt werden könnten. Dabei geht es auch darum, nationale und europäische Sicherheitsinteressen zu wahren. Grundsätzlich gilt: Der Export von Gütern ist dann genehmigungspflichtig, wenn sie in einer Güterliste (Ausfuhrliste) enthalten und beschrieben sind. |
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