Was sind Jobfamilien?
Jobfamilien sind Stellencluster, die nach dem Prinzip der Ähnlichkeit gebildet werden. Sie fassen „verwandte“ Jobs, das heißt Stellen mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben(-profilen), zusammen. Sie sind insofern kein eigenständiges personalwirtschaftliches Konzept, sondern ein Organisationsmittel, das vergleichbar mit anderen Clustern im Unternehmen ist – wie Warengruppen im Einkauf oder Teilefamilien in der Produktion. Das Prinzip ist: Vereinfachung durch Zusammenfassung. Damit können Jobfamilien personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen, sie deutlich effizienter und effektiver gestalten.
Jobfamilien stellen somit eine Abstraktion dar: Anstatt den Blick auf jede einzelne Stelle zu richten, richtet sich der Blick auf Stellenbündel. Diesem Organisationsmittel können sich sowohl nach innen gerichtete personalwirtschaftliche Prozesse (wie Entwicklungswege) als auch nach außen gerichtete (wie Personalbeschaffung) bedienen. Mehr noch: Jobfamilien eignen sich als Referenz für einen Blick auf das Gestern (beispielsweise im Zusammenhang mit Leistungsbeurteilungen) ebenso wie für den Blick auf das Morgen (beispielsweise im Zusammenhang mit einer strategischen Personalplanung).
Konkrete Beispiele für Jobfamilien aus mittelständischen Industrieunternehmen:
- Instandhalter (für Maschinengruppe X)
- Arbeitsplaner (für Produktgruppe X)
- Meister (für Produktionsbereich X)
- Dreher (für Deckel-Drehmaschinen X)
- Lagerarbeiter (für Lagerbereich X)
- Entwickler (für Anwendung X)
- Konstrukteure (für Produktgruppe X)
- Personalreferenten(für Personalentwicklung)
- Mitarbeiter Vertriebsinnendienst
- Verkäufer (für Produktgruppe X)
- Außendienstmitarbeiter (für Region X)
- Servicetechniker (für Maschinengruppe X)
- Verwaltungskräfte
- Einkäufer (für Warengruppe X)
Fasst man Stellen zu Stellenbündeln zusammen, rückt irgendwann eine Frage unweigerlich in den Vordergrund: Wo zieht man die Grenze? Fasse ich beispielsweise die Servicetechniker, die für eine bestimmte Maschinengruppe eingesetzt sind, mit den Servicetechnikern einer anderen Maschinengruppe zusammen? Dabei gibt es eine Faustregel: Kann der Inhaber einer Stelle den Inhaber einer anderen Stelle mit überschaubarem Aufwand vertreten? Was als überschaubarer Aufwand gilt, ist immer mit Blick darauf zu entscheiden, wofür die Jobfamilien genutzt werden. Mit anderen Worten: Übertreibt man es mit der Zusammenfassung von Stellen, hat man am Ende genauso wenig gewonnen, wie wenn man eine Jobfamilie mit zu vielen Spezifikationen überfrachten würde. Im Zusammenhang mit strategischer Personalplanung in größeren mittelständischen Industrieunternehmen haben sich beispielsweise folgende Jobfamilien als sinnvoll erwiesen (siehe oben).