3.8 Persönliche Absicherung/Altersvorsorge

Ausgangslage

Gründerinnen und Gründer ab dem mittleren Alter verfügen in der Regel über größere materielle Ressourcen und bereits bestehende Rentenanwartschaften im Vergleich zu Jüngeren. Dies gilt nicht für Langzeitarbeitslose oder Personen mit gebrochenen Berufsbiografien. Dennoch gibt es die Annahme, teilweise widersprüchlich – wie in der RKW-Studie 2013 erläutert – dass bei steigendem Alter die Risikobereitschaft, sich selbstständig zu machen, abnimmt. Schließlich hat man einiges zu verlieren, falls das Gründungsvorhaben scheitert. Außerdem bleibt für den Fall der Fälle weniger Zeit, um den Verlust auszugleichen bzw. für einen Neubeginn. Aus diesen Gründen ist das Sicherheitsbedürfnis besonders groß. Dazu kommt: Gründerinnen und Gründer erhalten im fortgeschrittenem Alter aufgrund des höheren Sterberisikos oder von Vorerkrankungen teilweise keine Todesfallabsicherung oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.

Handlungsvorschläge

Themen wie soziale Absicherung bzw. Altersvorsorge spielen für Gründungsvorhaben 45plus daher eine besondere Rolle. Dabei sollten Gründerinnen und Gründer für sich folgende Fragen klären:

  • Was tun im Fall des Scheiterns?
  • Wie kann man das Risiko verringern?
  • Wie muss ich mich für Krankheit und Rente absichern?
  • Wie wirkt sich ggf. der Pfändungsschutz aus?
  • Welche Auswirkungen hat die Selbstständigkeit auf meine Rente?
  • Wie kann ich mich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern?

Rentenansprüche aus selbstständiger Tätigkeit sichern
Wer zuvor als Angestellter gearbeitet und Rentenansprüche erworben hat, kann als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben: entweder als freiwilliges Mitglied oder über eine Versicherungspflicht auf Antrag. Für Gründerinnen und Gründer, die bereits viele Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben, ist allerdings die weitere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung empfehlenswert. Bevor sie dazu eine Entscheidung treffen, sollten sie sich der Rentenversicherung oder einer der Verbraucherzentralen beraten lassen. Einige Selbstständige sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern: beispielsweise Handwerkerinnen und Handwerker, Hebammen, Lehrerinnen und Lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Publizisten und Selbstständige mit einem Auftraggeber.

Pfändungsschutz
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer offene Rechnungen nicht mehr begleichen kann, dem droht die Pfändung. Allerdings ist die Altersvorsorge vor einer Pfändung geschützt. Das betrifft insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne oder Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen (die „Rürup-Rente“). GmbH-Geschäftsführer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben für ihre private ergänzende Altersvorsorge ebenfalls Pfändungsschutz. Voraussetzung, dass das angesparte Geld ausschließlich und unwiderruflich für die Altersvorsorge eingezahlt worden ist. Die geschützte Gesamtsumme liegt bei 256.000 Euro.

Selbstständigkeit im Rentenalter
Wer das Rentenalter (65. Lebensjahr, ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr steigend) erreicht hat und eine Altersrente erhält, kann als Selbstständiger dazuverdienen, ohne dass sich das auf die Rente auswirkt. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) bezieht, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro brutto hinzuverdienen. Wer mehr verdient, dem kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente nur noch als Teilrente gezahlt werden.

Arbeitslosenversicherung
Vor allem diejenigen Gründerinnen und Gründer, die bereits als Angestellte mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollten die Möglichkeit nutzen, sich in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern und die Versicherungspflicht auf Antrag zu wählen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zahlen Gründerinnen und Gründer nur den halben Regelsatz.

Berufsunfähigkeitsversicherung/ Erwerbsminderungsrente
Es gibt sie privat als Berufsunfähigkeits-/Zusatzversicherungen zur Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung. Eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.

Weitere Informationen:

Deutsche Rentenversicherung,
Servicetelefon: 0800 1000 4800,
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr,
Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr

BMWi-GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen

Tipp: Gerade für Menschen im fortgeschrittenen Alter ist die Klärung der individuellen Möglichkeiten der persönlichen Absicherung vor der Gründung unverzichtbar. Vor allem die Fragen zur Altersvorsorge sollen in Ruhe beantwortet werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet hierzu umfassende Beratung an.