Abstract
Der Leitfaden „Strategische Personalplanung mit Betriebsratsbeteiligung“ beschreibt einen sozialpartnerschaftlichen Managementprozess, geeignet für mittelständische, aber auch größere Unternehmen. Er führt in nur ein bis eineinhalb Tagen zu sinnvollen und umsetzbaren Ergebnissen indem er folgende Frage beantwortet: Was muss aktuell und in naher Zukunft personalwirtschaftlich für die strategisch wichtigen Jobfamilien und Schlüsselkräfte getan werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten bzw. zu verbessern? Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung ist die persönliche Beteiligung von Geschäftsführung, Betriebsrat bzw. Personalrat, Personalfunktion und wichtigsten Bereichsleitern. Es geht um den „strategischen Blick“ aller Beteiligten auf das Unternehmen und die Ressource Personal.
Der Prozess besteht aus einer einfachen Heuristik in sechs Schritten, unterstützt durch zwölf Tools, die gewährleisten, dass alle Beteiligten gemeinsam „bei der Stange bleiben“. Mit Hilfe eines Audits lässt sich vorab sehr schnell klären, ob und in welchem Maße die erforderlichen Voraussetzungen auf Seiten des Betriebsrats einerseits und des Managements andererseits bestehen. Die Auditergebnisse können ggf. auch sinnvolle Changeprozesse auf beiden Seiten unterstützen.
Die Anwendung der strategischen Personalplanung ist einfach und plausibel. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in der Lage, den Prozess selbständig durchzuführen. Trotzdem ist gute Prozessmoderation aus einer externen Perspektive immer nützlich.
Szenarien aus realen Unternehmen veranschaulichen den Nutzen einer strategischen Personalplanung mit Betriebsratsbeteiligung.
Die zwölf Tools sind im Anhang zusammengefasst: anschaulich und sofort anwendbar.
Im Leitfaden wird für den Begriff „Strategische Personalplanung mit Betriebsratsbeteiligung“ die Abkürzung SPP-BR, oder – wo es lediglich um „Strategische Personalplanung“ allgemein geht – die Abkürzung SPP verwendet. „Betriebsrat“ wird, wo eine Abkürzung geboten erscheint, mit BR abgekürzt, „Betriebsverfassungsgesetz“ mit BetrVG.
Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der gesamten Publikation die männliche Form verwendet. Alle Angaben beziehen sich jedoch auf beide Geschlechter.
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