Ansatzpunkte zur Entwicklung von Suchtprävention in KKU
Ansatzpunkte zur Entwicklung von Suchtprävention in KKU
In der Expertise werden verschiedene Strategien zur Förderung der Suchtprävention in kleineren Betrieben beschrieben. Im Folgenden werden einige ausgewählte Ansatzpunkte diskutiert:
Das Präventionspotenzial des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ausschöpfen
Als potenzielle Unterstützer bei Fragen der Suchtprävention sehen die Betriebe an erster Stelle Ärzte, Betriebsärzte bzw. betriebsärztliche Dienstleister, zudem Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen, vereinzelt auch die Innung bzw. Kammer, Fachstellen für Suchtprävention oder die Polizei an.
Die Mitarbeiter konnten sich im Fragebogen äußern, woher sie sich Informationen zu den Themen Gesundheit, Arbeitsschutz oder Suchtprävention beschaffen. An erster Stelle wird hier das Internet genannt, gefolgt von der Krankenkasse, der Tagespresse und den Kollegen. Offizielle Anlaufstellen wie der Betriebsarzt oder der Betriebsrat werden dahingegen weniger kontaktiert. Ein möglicher Grund für die Vernachlässigung der offiziellen Anlaufstellen innerhalb des Unternehmens könnte sein, dass nur 39 Prozent der befragten Mitarbeiter den Betriebsarzt ihres Unternehmens überhaupt kennen. Die in der Studie einbezogenen Experten erkennen Betriebsärzten ein hohes Präventionspotenzial zu.
In früheren Studien zum Beratungsbedarf von KMU in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz (vgl. Hübner et al. 2010) wurde insbesondere in kleinen Unternehmen eine sehr geringe betriebliche Präsenz von Betriebsärzten festgestellt. In der Regel werden diese, wenn überhaupt, mit einem minimalen Einsatzumfang für Pflichtuntersuchungen beauftragt. Auch erhalten Betriebsärzte in KKU von den Arbeitgebern in der Regel keinen Auftrag zur Suchtprävention, was bedeutet, dass sie zwar im Rahmen der Betriebsbesuche Anregungen aussprechen, diese aber oft nicht betrieblich umsetzen können.
Als möglicher "Einstiegsweg" für die betriebsärztliche Suchtprävention wurde von den Experten ein gezieltes Themenmarketing genannt, wie z.B. die Betonung der Haftung der Unternehmer für unterlassene Unterweisungen oder Anweisungen zum Umgang mit Suchtmitteln. In diesem Zusammenhang ist es eine wichtige Aufgabe für die betriebsärztlichen Verbände, die – bislang selten direkt kontaktierten – Beschäftigten in KKU über Aufgaben und Kompetenzen der Betriebsärzte zu informieren. Dies könnte dazu beitragen, dass ein Betriebsarzt von den Beschäftigten eingefordert und als kompetenter Ansprechpartner eingeschätzt wird. Eine wichtige Adressatengruppe sind insbesondere die Auszubildenden und jungen Beschäftigten, da in den ersten Berufsjahren Präventionsmaßnahmen besonders wirkungsvoll sind.
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