Betriebliche Suchtprävention
Betriebliche Suchtprävention
Suchtprobleme gehen dabei nicht nur für die Betroffenen und deren Familien mit erheblichen negativen Begleitumständen einher, sie verursachen auch immense volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kosten. Auf betrieblicher Ebene bedeutet dies, dass Beschäftigte mit Suchtproblemen durch erhöhte Fehlzeiten, mangelndes berufliches Engagement oder Leistungseinbußen auffallen können und zudem die Arbeitssicherheit gefährden.
Die betriebliche Suchtproblematik wurde in Unternehmen – mit der Unterstützung von verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen – bereits Mitte der 70er Jahre angegangen. 1978 griff die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren das Thema erstmals im Rahmen einer wissenschaftlich-praktischen Fachkonferenz auf (DHS 1989). Über die darauffolgende Entwicklung und die Beiträge der verschiedenen Akteure geben beispielhaft Wienemann und Müller (2005) in ihrer Expertise zu "Standards der Alkohol-, Tabak-, Drogen- und Medikamentenprävention in deutschen Unternehmen und Verwaltungen" oder Rehwald und Kollegen (2012) im aktualisierten "Handbuch der IG Metall zur betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe" Auskunft.
In etlichen größeren Unternehmen ist betriebliche Suchtprävention ein fest etabliertes Modul des betrieblichen Gesundheitsmanagements. In einem Expertengespräch der Drogenbeauftragten (2011) mit Fachleuten aus Betrieben und der Suchthilfe bestand Einigkeit darüber, dass betriebliche Suchtprävention ein wichtiges Mittel sei, um Menschen verschiedener Altersgruppen und gesellschaftlicher Schichten für ein gesundheitsförderndes Verhalten zu gewinnen.
Auch im Kontext der Zunahme psychischer Erkrankungen gewinnt die Suchtproblematik an Bedeutung. Die Gesundheitsberichte der gesetzlichen Krankenversicherung weisen seit Jahren einen steigenden Anteil der psychischen Erkrankungen an der Gesamtheit des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens auf. Unter den Männern nahm die Erkrankungsgruppe "psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen" den dritten Rang innerhalb dieser Erkrankungsgruppe ein. 78,4 Prozent der Fälle standen dabei in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch (BKK Bundesverband 2012).
Obwohl die Fachwelt Suchtprävention als gesellschaftlich und betrieblich relevant einschätzt, belegen Studien, dass insbesondere Kleinstund Kleinbetriebe (KKU) mit bis zu 49 Beschäftigten Probleme des Substanzmittelmissbrauchs sowie möglicher Präventionsmaßnahmen noch nicht angemessen behandeln (Beck 2011; Leuchter 2011; Lorenzl et al. 2008; Sczesny et al. 2011).
Wie bedeutend Kleinst- und Kleinunternehmen für die deutsche Wirtschaft sind, belegen Auswertungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn: 2010 waren nach der KMU-Definition der EU-Kommission 90 Prozent aller Unternehmen Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten, weitere acht Prozent sind Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (Tabelle 1). Dabei beschäftigen die KKU rund ein Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
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