Zusammenfassung

Zusammenfassung

Die vorliegenden Arbeiten sind sich in einem Punkt einig: In der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Mitgliedsländern der Europäischen Union lässt sich in der Suchtprävention ein Paradigmenwechsel feststellen: Wenn von Sucht die Rede ist, werden darunter nicht mehr nur die illegalen Suchtstoffe verstanden, sondern es werden auch Alkohol, Tabak und Medikamente darunter gefasst. Der Konsum neuer Drogen oder nicht substanzbezogenes Suchtverhalten werden nicht thematisiert.

In der betrieblichen Suchtprävention ist aber eine vorhandene Schwerpunktsetzung auf Fragen des Alkoholmissbrauchs verbreitet. Damit werden die bestehenden Chancen, Primärprävention bei allen Arten von Suchtverhalten verstärkt umzusetzen, nicht ausreichend genutzt.

Eine strategische Einbindung der Suchtprävention in betriebliche Prozesse unterbleibt nicht selten und es muss festgestellt werden, dass spezifische Programme zur geschlechtersensiblen Suchtprävention in Deutschland ebenso wie in Europa nicht existieren.

Die Studien sehen niedrigschwellige oder frühzeitige Interventionen zum Missbrauch von Alkohol noch viel zu selten in Betrieben vertreten. Bezogen auf Medikamentenmissbrauch wird ein erhöhter Präventionsbedarf konstatiert. Die Nikotinprävention scheint nach der Einschätzung verschiedener Analysen wenig breit und kreativ aufgestellt. Bezüglich nicht stoffgebundener Formen der Sucht steckt die betriebliche Suchtprävention noch in der Startphase.

Verschiedene Autoren fordern, weitere angepasste Konzepte zu entwickeln sowie Interventionshilfen in Form von Vernetzungen und externen Unterstützungsangeboten zu schaffen. Insbesondere bei sehr kleinen Betrieben zeige sich, dass Betriebe zwar über die Problematik Alkohol am Arbeitsplatz Bescheid wissen, es ihnen aber bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen an Erfahrungen fehlt.

Die Schwierigkeiten, denen sich solche kleinen Betriebe ausgesetzt sehen, gleichen sich oft: Zeit und Geld sind knapp, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel ausgelastet und eine Vernetzung bezüglich sozialer oder gesundheitlicher Themen meist nicht gegeben.

Der BDA weist auf das Problem hin, dass kleinere Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern davon Abstand nehmen könnten, in Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder Suchtprävention zu investieren, da das Umlageverfahren U1 (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung) Anreize für präventives Handeln konterkariert.

Betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention sollte daher in kleinen Unternehmen modular organisiert werden und als Projekt aufgesetzt werden. Dazu bedarf es Netzwerke mit konkreten Unterstützungsangeboten. Hilfreich können Projektdarstellungen (Good Practice) oder auch Adressen von externen Unterstützungseinrichtungen sein.

Verschiedene Studien betonen die Handlungsmöglichkeiten von Verbänden oder Innungen in der betrieblichen Suchtprävention. Sie könnten Leitlinien für ihre Mitglieder erarbeiten und hätten die Möglichkeit, Kooperationen mit regionalen Dienstleistern zu empfehlen.

Kleine und kleinste Unternehmen könnten so auf die Unterstützung von Beratungsstellen zurückgreifen, sich an ein bestehendes regionales Netzwerk anschließen, mit anderen Betrieben kooperieren (z.B. bei der Durchführung von Seminaren für Personalverantwortliche) oder einen Vertrag mit einem externen Dienstleister abschließen.

Zwei interessante Modelle bzw. Projekte wurden in Deutschland bzw. Österreich vorgefunden. Dort wurden Informations- und Beratungsstellen für Klein- und Mittelbetriebe geschaffen, die als Schnittstelle zwischen betrieblicher und institutioneller Ebene sowie als Schnittstelle zwischen (therapeutischen) Einrichtungen und den Unternehmen agieren. Sie helfen mit Sachinformationen und Adressen von Beratungsstellen, haben Fortbildungsangebote für Auszubildende, Meister und Interessierte sowie Unternehmerfrauen erarbeitet, entwickeln Angebote wie eine anonymen Beratung via Internet und engagieren sich im Aufbau entsprechender Erstinformationen im Internet.