Unternehmensbefragung

Unternehmensbefragung

Im Folgenden werden die Ergebnisse der beschriebenen Unternehmensbefragung zum aktuellen Stand der Suchtprävention dargestellt. Es werden vor allem Ergebnisse dargestellt, die eine ausreichende Datenbasis haben.

Zu Beginn der Befragung wurden die Betriebe nach bestehenden Vereinbarungen zum Suchtmittelkonsum befragt (Tabelle 6). In beiden Branchen haben über 80 Prozent aller befragten Betriebe ein allgemeines Alkoholverbot. Eine Vereinbarung zum Nichtraucherschutz findet sich hingegen nur in vier von zehn Unternehmen, wobei allerdings der Anteil mit Regelung mit der Betriebsgröße ansteigt. Weitere Regelungen finden sich in 14 bzw. 23 Prozent der antwortenden Unternehmen. Es handelt sich hierbei meist um ein allgemeines Drogenverbot. In einem Fall wird die Teilnahme an Risikosportarten untersagt.

Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Suchtmitteln werden in 22 Prozent aller Fälle im Metallbereich und in 17 Prozent im Handel angegeben (Abbildung 1). In den Metallbetrieben werden in diesem Zusammenhang Probleme mit Alkohol (18 Prozent) oder Drogen (4 Prozent) genannt, Spielsucht und Rauchen werden vereinzelt angegeben. Im Bereich Handel werden in diesem Zusammenhang Probleme mit Alkohol (16 Prozent) genannt, Drogen und Spielsucht finden sich als Problem zwar in wenigen einzelnen Betrieben, aber in allen Größenklassen. Auffälliger Medikamentenmissbrauch findet sich nur vereinzelt.

Bemerkenswert ist der starke Anstieg der Auffälligkeiten zwischen den Betriebsgrößen bis 19 Mitarbeiter und über 20 Mitarbeiter im Metallbereich: Während in den Kleinstunternehmen jede fünfte Führungskraft von Auffälligkeiten berichtet, ist es bei den kleinen Unternehmen fast jede zweite (Tabelle 7). Dieser Trend lässt sich im Bereich Handel hingegen nicht beobachten, hier liegt mit Abstand die Betriebsgröße von 10 bis 19 Mitarbeitern bei angegebenen Auffälligkeiten vorne.

Im Zusammenhang mit suchtpräventiven Aspekten bzw. Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung wurden die Betriebe befragt, welches sicherheitstechnische bzw. arbeitsmedizinische Betreuungsmodell sie gewählt haben. Insgesamt 67 Unternehmen im Bereich Metall haben hierzu Angaben gemacht: Ein Drittel sichern die Betreuung nach dem Unternehmermodell, zwei Drittel lassen sich von externen Dienstleistern unterstützen. Im Bereich Handel haben 36 Unternehmen hierzu Angaben gemacht: 58,3 Prozent der Betriebe sichern die Betreuung nach dem Unternehmermodell, 41,7 Prozent lassen sich von externen Dienstleistern unterstützen. Hier ist zwischen den Branchen ein deutlicher Unterschied festzustellen.

In einer weiteren Frage sollten die Betriebe angeben, ob bereits Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durchgeführt werden bzw. wurden (Tabelle 8). 29 Prozent aller Metall-Betriebe bejahen dies, wobei in den kleinsten Betrieben mit unter 10 bzw. jenen mit 10 bis 19 Mitarbeitern lediglich zwei von zehn Unternehmen ein solches Angebot haben. Unter den etwas größeren war es schon mehr als jeder zweiter Betrieb (58 Prozent; N=92). Im Bereich Handel liegen die Zahlen etwas über den Metall-Betrieben, wobei hier gerade bei den Kleinstunternehmen der Anteil mit vier Prozent allerdings noch deutlich geringer als in den Metall-Betrieben ist.

Betrachtet man die Handlungsfelder, in denen die Betriebe mit BGF tätig sind, so steht in beiden Branchen an erster Stelle die Arbeitsplatzgestaltung: Drei Viertel im Metall- bzw. zwei Drittel aller Betriebe im Handel mit Erfahrung in der Gesundheitsförderung geben an hier tätig gewesen zu sein; insgesamt sind es 10-20 Prozent aller befragten Unternehmen, die sich auf diesem Feld bewegen (Tabelle 9).

Größere Unterschiede gibt es bei der Arbeitsorganisation und Maßnahmen der Verhaltensprävention. Die Arbeitsorganisation als Handlungsfeld geben 63 Prozent der befragten Unternehmen im Metallbereich an. Wesentlich geringere Verbreitung finden unter den KKU jedoch Maßnahmen der Verhaltensprävention, hier hatten lediglich 37 Prozent der Betriebe im Metallbereich, die betriebliche Gesundheitsförderung durchführen, Angebote.

Im Handel liegen sowohl die Arbeitsorganisation als auch die Verhaltensprävention mit 40 Prozent deutlich hinter der Arbeitsplatzgestaltung. Aus der Klasse der Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern liegen hier keine Nennungen vor.

Auf die Frage, ob in ihrem Betrieb Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention durchgeführt werden, antworten von den 107 Unternehmen aus dem Metallbereich lediglich sechs mit "ja" (dies entspricht einem Anteil von 5,6 Prozent). Diese Betriebe konzentrieren sich dabei eher auf die Themen Alkohol (vier Nennungen) und Drogen (drei). Medikamente, Spiel- bzw. Internetsucht und Rauchen nehmen mit je einer Nennung einen geringen Schwerpunkt ein, spiegeln aber die in Abbildung 1 dargestellten beobachteten Auffälligkeiten wider.

Im Bereich Handel sind es bei 70 Antwortenden sieben Unternehmen, die Maßnahmen durchgeführt haben. Schwerpunkt sind hier ebenfalls die Themen Alkohol, aber auch Spiel- bzw. Internetsucht. Drogen, Nikotin- und Medikamentenmissbrauch werden nur von zwei Unternehmen genannt. Interessant ist, dass Betriebe mit Suchtprävention i.d.R. mit zwei Ausnahmen auch in der oben genannten betrieblichen Gesundheitsförderung aktiv sind.

Nähere Angaben zu den Angeboten der antwortenden Unternehmen können nicht gemacht werden, da hierzu nur sehr vereinzelt Angaben gemacht wurden.

Zusammenfassung

Betrachtet man die betrieblichen Rahmenbedingungen, so finden sich allgemeine Alkoholverbote in einer hohen Zahl von Unternehmen beider Branchen. Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz finden sich hingegen vergleichsweise seltener und weitere Regelungen zu anderen Suchtmitteln sind eher Ausnahmen. Der Anteil der Betriebe mit Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Suchtmitteln erweist sich im Metallbereich als höher als im Handel. Dieser Unterschied zwischen den beiden Branchen zeigte sich auch in den eigenen Erhebungen aus dem Jahr 2007: Dort gaben 15 Prozent der Metallbetriebe Probleme mit Suchtmitteln an, aber lediglich sieben Prozent aus dem Handel (Hübner et al. 2010). Genannt werden in diesem Zusammenhang in der aktuellen Studie von den Betrieben vorrangig Probleme mit Alkohol. Medikamente, Drogen, Spielsucht und Rauchen werden nur vereinzelt angegeben.

Deutliche Unterschiede zwischen den beiden Branchen finden sich in der Umsetzung der sicherheitstechnischen bzw. arbeitsmedizinischen Betreuung. Lediglich ein Drittel der Metallbetriebe hat das Unternehmermodell gewählt, das von nahezu 60 Prozent der Handelsunternehmen bevorzugt wird. Bezüglich des Angebotes von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) unterscheiden sich die Unternehmen der beiden Branchen nur unwesentlich. Jeweils ein (knappes) Drittel der Betriebe hat damit Erfahrungen gesammelt. Die geringste Verbreitung findet sich im Segment der kleinsten Betriebe im Handel. Unter den Handlungsfeldern der Gesundheitsförderung steht in beiden Branchen an erster Stelle das Thema Arbeitsplatzgestaltung. Im Bereich der Arbeitsorganisation liegt der Anteil der handelnden Unternehmen der Metallbranche deutlich über jenen aus dem Handel. Maßnahmen der Verhaltensprävention werden in beiden Branchen jeweils in vier von zehn Unternehmen angeboten. Der Umsetzungsstand von Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenso wie von BGF entspricht den Befunden eigener früherer Erhebungen (Hübner et al. 2010, Gröben 2008). Die Maßnahmen sind eher verhältnispräventiv ausgerichtet. In der Verhaltensprävention können noch Potentiale entwickelt werden.

Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention finden sich sowohl im Metallbereich als auch im Handel lediglich in einer geringen Zahl der Betriebe. Die große Mehrheit dieser Unternehmen ist auch in der BGF aktiv und hat die Suchtprävention offenbar hier eingebunden. Als spezieller Bereich, in dem Suchtprävention betrieben wird, wird in beiden Branchen vorrangig das Thema Alkohol genannt. Als zweite Nennung findet sich im Metallbereich Drogenmissbrauch, im Handel hingegen Spielbzw. Internetsucht. Die Themen Rauchen sowie Medikamente kommen nur selten zur Sprache. Die Daten belegen, dass Suchtprävention bis dato lediglich in einem kleinen Segment der KKU thematisiert wird. Betriebe, die sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren und BGF vorhalten, neigen auch dazu suchtpräventive Maßnahmen mit einzubinden.