Authentifizieren und versenden

Bevor der ausgefüllte Antrag abgesendet werden kann, müssen die Gründenden ihre Identität nachweisen. Für die Nutzung der einheitlichen Ansprechpartner und Landesportale reichen oft einfache Zugangsdaten, 71 % der kommunalen Portale sind sogar ohne solche nutzbar. Lediglich 17 % der einheitlichen Ansprechpartner beziehungsweise Landesportale und 6 % der kommunalen Portale fordern eine Identifikation mittels Bürgerkonto oder eID des neuen Personalausweises.

Zwar gehen schwächere Authentifizierungsformen mit geringen Nutzungsbarrieren einher, doch wird die eID beziehungsweise das damit verknüpfte Bürgerkonto seitens der Interviewpartner bevorzugt. Damit ließe sich auch einer rechtlich verlangten Schriftform nachkommen, obwohl sich die Interviewpartner nicht einig darüber waren, inwiefern ein Schriftformerfordernis vonnöten ist und welches Niveau der Authentifizierung erforderlich wäre.

Unabhängig davon spricht ein weiteres Argument für eine starke Authentifizierung: Für eine medienbruchfreie Verwaltungsleistung soll nicht nur die Erfassung, sondern auch der Versand digital erfolgen. Wie Abbildung 14 zeigt, können bei 15 % der einheitlichen Ansprechpartner beziehungsweise Landesportale und 47 % der kommunalen Portale zwar Anträge erstellt, aber nur postalisch oder persönlich eingereicht werden. Auch werden die potenziellen Unternehmen bei 32 % der einheitlichen Ansprechpartner und Landesportale sowie 24 % der kommunalen Portale vor dem Versand nochmals zur Authentifizierung aufgefordert.

Nicht zu vergessen ist, dass die gründende Person je nach Art der angestrebten Unternehmung verschiedene Unterlagen beifügen muss. Für die Gewerbeanmeldung und die Handwerksrolle reicht häufig ein Dokument mit dem gescannten Personalausweis oder den Zeugnissen. Bei dem Immobilienmakler können bis zu sechs weitere Bescheinigungen gefordert werden, bei der Gründung einer Apotheke sogar bis zu 24 unterschiedliche Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen. Somit sind die beizufügenden Unterlagen eine wichtige Einflussgröße auf den Aufwand der Unternehmensgründung.

Verwaltungen könnten Gründende an dieser Stelle stark entlasten, wenn sie nur die Nachweise einfordern, die aus Verwaltungssicht notwendig sind. Könnte man diese Nachweise digital beantragen beziehungsweise einreichen, wäre ein wichtiger Schritt zur komplett medienbruchfreien Unternehmensgründung getan.

Für eine medienbruchfreie Verwaltungsleistung soll nicht nur die Erfassung, sondern auch der Versand digital erfolgen.

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