Über weitere Verwaltungsleistungen informieren
Neben der Gewerbeanmeldung müssen Gründende je nach Art und Form der Gründung weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Der fiktive Immobilienmakler holt beispielsweise eine Maklererlaubnis ein, der Apotheker die Apothekenbetriebserlaubnis und der Tischler lässt sich in die Handwerksrolle eintragen. Darüber hinaus muss bei jeder Gründung das Finanzamt kontaktiert werden. Zudem ist die Berufsgenossenschaft zu informieren. Da die Gewerbeanmeldung meist das initiale Verfahren darstellt, wäre es für die gründende Person besonders praktisch, im Zuge dessen auf weitere potenziell notwendige Verwaltungsleistungen aufmerksam gemacht zu werden.
Wie Abbildung 6 zeigt, besteht in der Weiterleitung zu korrespondierenden Verwaltungsleistungen auf den kommunalen Webseiten noch Verbesserungspotenzial: Auf 29 % der Seiten zur Gewerbeanmeldung fanden die Mystery Shopper Hinweise auf die Eintragung in die Handwerksrolle. Hinweise zur Maklererlaubnis waren nur auf 4 % der Seiten, Informationen zur Apothekenbetriebserlaubnis nur auf 1 % der Seiten. Allerdings wiesen immerhin rund ein Fünftel der Seiten auf die steuerliche Erfassung und die Meldung bei der Berufsgenossenschaft hin.
Anbei gibt es in den einzelnen Portallösungen erhebliche Unterschiede beim Verweis auf weitere notwendige Verwaltungsleistungen. Bei den untersuchten einheitlichen Ansprechpartnern und Landesportalen konnten auf etwas mehr als der Hälfte der Portale Hinweise gefunden werden. Auf kommunaler Ebene hingegen geben 82 % der Portale keinerlei Hinweise, selbst wenn die Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang zur Gewerbeanmeldung stehen.
Das bedeutet, dass die gründende Person selbst auf die Suche gehen muss. Wird auf der Webseite der Kommunen nach Informationen gesucht, können Begrifflichkeiten das Finden der richtigen Informationen erschweren. Die Mystery Shopper fanden beispielsweise bei der Gründung der fiktiven Immobilienfirma mal Informationen unter „Makler“ oder „Immobilien“, mal aber unter „Erlaubnis“ oder „Gewerbeangelegenheiten“.
Da die Gewerbeanmeldung meist das initiale Verfahren darstellt, wäre es für die gründende Person praktisch, im Zuge dessen auf weitere potenziell notwendige Verwaltungsleistungen aufmerksam gemacht zu werden.
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